Anlegerin punktet gegen Vermögensberater

Anlegerin punktet gegen Vermögensberater
Anlageberater Ertrag & Sicherheit soll Kundin falsch beraten haben, Oberlandesgericht bestätigt das Urteil.

Der Grazer Vermögensberater Ertrag & Sicherheit (E & S) wird seinem Namen offenbar nicht gerecht. Der umtriebige Finanzdienstleister verkaufte als "Generalvertreter" verschiedene Fonds der deutschen Shedlin AG an österreichische Anleger. Alleine die zwei mittlerweile insolventen Abu-Dhabi-Fonds (Shedlin Middle East Health Care) sollen etwa 76 Millionen Euro Schaden verursacht haben, etwa die Hälfte betrifft Österreicher. Nun hat das Oberlandesgericht Graz Ertrag & Sicherheit de facto einen K.O.-Schlag verpasst. Der Berater muss einer Kundin, einer früheren Fabriksarbeiterin von AT&S, 50.000 Euro plus den Ausgabeaufschlag und vier Prozent Zinsen zurückzahlen. Das OLG-Urteil in diesem ersten Musterprozess ist aber noch nicht rechtskräftig.

Schwere Vorwürfe

"Ertrag und Sicherheit hat im Zusammenhang mit den Shedlin-Fonds Kunden systematisch fehl beraten", sagt Anlegeranwalt Jörg Zarbl, der rund 200 Geschädigte vertritt, zum KURIER. "Es wurden hochriskante Finanzprodukte als Vermögensversorge-Produkte vertrieben. Die tatsächliche Höhe der Vertriebsprovision und die exorbitant hohen Weichkosten wurden den Anlegern verschwiegen."

Laut OLG-Urteil habe die E&S-Beraterin besagte Kundin nicht darüber aufgeklärt, dass neben einem Ausgabeaufschlag (Agio) von fünf Prozent auch neun Prozent Vertriebsprovision anfallen."

20 Prozent "Weichkosten"

Insgesamt sollen die sogenannten Weichkosten (Agio, Provisionen, Spesen, Prospekterstellungskosten) 34 Prozent betragen haben. Das heißt: Rechnet man das Agio nicht mit, so waren bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Veranlagung 29 Prozent des investierten Kapitals futsch. Dabei sollten die Shedlin-Fonds, die die eingesammelten Anlegergelder in ein Krankenhausprojekt in Abu Dhabi pumpten, eigentlich rekordverdächtige 14 Prozent Rendite abwerfen. Doch das Projekt in den Emiraten entpuppte sich letztlich als völliges Desaster.

Vorwürfe bestritten

Ertrag & Sicherheit bestreitet den Vorwurf, systematisch falsch beraten zu haben. Der Vermögensberater kann gegen das OLG-Urteil nur noch eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof einbringen. Der prüft dabei das Urteil nur auf mögliche Formalfehler, aber nicht inhaltlich. "Ertrag & Sicherheit wird ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen", kündigt deren Anwalt Johannes Zink von der Kanzlei Held Berdnik Astner (HBA) im KURIER an. "Bei diesem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Es können daher keine Rückschlüsse auf andere Fälle gezogen werden."

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