Umfangreiche Abfertigungszahlungen
Im Jahr 2017 war es dann zu einem Streit zwischen dem Bankmitarbeiter und Pucher sowie Klikovits um den Konsum eines Urlaubs im August gekommen sein. Er wurde verwarnt. In weiterer Folge habe der Bankmitarbeiter beschlossen, die Bank zu verlassen. Er soll „im Rahmen der Beendigung des Dienstverhältnisses Ende 2017 umfangreiche Abfertigungszahlungen gefordert haben“.
In den Gesprächen soll er gegenüber Pucher gesagt haben, „dass er sich schlau gemacht habe und bei Krediten, der Bezeichnungen Großbuchstaben aufwiesen, Auffälligkeiten entdeckt habe“. In einem Folgegespräch soll er auch erwähnt haben, dass bei den „Wiener Wohnungs- und Immobilienkrediten der CBM etwas nicht stimme, und dass Pucher aufpassen müsse, nicht bald im Gefängnis zu sitzen“. Er soll auch angegeben haben, dass er derartige Fälle dokumentiert habe.
Hohe Ansprüche
„Dabei verwies der Bankmitarbeiter auf seine ihm zustehende Abfertigung und forderte zusätzlich auch noch einen Bargeldbetrag in Höhe von 70.000 bis 90.000 Euro, „damit er die Bank in Ruhe verlassen könne“, heißt es in der Anklage. Pucher soll in weiterer Folge Angst gehabt haben, dass er vom Mitarbeiter angezeigt werde. Aus diesem Grund beauftragte er seine Kollegin Klikovits 70.000 Euro aus dem „illegalen Geldkreislauf“ der Bank zu entnehmen. Sie übergab Pucher den Betrag in einem Kuvert. Geht es nach der Anklage, so soll der Bankmitarbeiter sowieso statt der gesetzlichen Abfertigung (78.300 Euro) eine viel zu großzügige Abfertigung (201.000 Euro) von der Commerzialbank erhalten haben. Darin sind laut WKStA die 70.000 Euro in bar noch nicht eingerechnet.
Konter des Angeklagten
Pucher und Klikovits zeigen sich „umfassend geständig“. Pucher gab auch im Nachhinein an, „dass er es aus heutiger Sicht als Erpressung ansehe“. Klikovits bestätigte die Angaben Puchers. An der Causa fällt auf, dass Pucher vom Ex-Mitarbeiter eine Verschwiegenheitsverpflichtung samt Pönale gewünscht habe. Indes bestreitet der angeklagte Ex-Mitarbeiter die Erpressung und die Bargeldübergabe. Die belastende Aussage Puchers sei „falsch, unglaubwürdig und als Rachefeldzug zu werten“. Hohe Bargeldeingänge (57.600 Euro) im Jänner 2018 erklärte der Ex-Bankmitarbeiter mit der Auflösung von Sparbüchern und dem Verkauf von Gold. Auch habe er Bargeld von seinem Vater erhalten.
Eine vorsätzliche Falschbelastung des Ex-Mitarbeiters durch Pucher und Klikovits hält die WKStA dagegen für „nicht lebensnahe“ und sei „schwerlich mit einem Rachefeldzug erklärlich“.
Der renommierte Top-Verteidiger Norbert Wess, der Pucher vertritt, wollte am Montag zur Anklage keine Stellungnahme abgeben.
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