Amazon-Deal bringt Juncker unter Druck

Juncker wird von seiner Zeit als Luxemburgs Premier eingeholt
Feind im eigenen Haus: EU-Wettbewerbshüter prüfen mögliche illegale Beihilfen.

Unangenehme Neuigkeiten für den künftigen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker: Die Wettbewerbshüter seiner eigenen Behörde nehmen unter die Lupe, wie viel Körperschaftssteuer der Online-Händler Amazon in den vergangenen zehn Jahren in Luxemburg gezahlt hat. Der Verdacht: Dem Konzern könnten illegale Steuervorteile gewährt worden sein. Versteckte Beihilfen sind nach EU-Recht verboten. "Wir haben begründete Zweifel", sagte der scheidende Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Dienstag in Brüssel. Für Juncker ist die Untersuchung heikel: Er war während des gesamten Zeitraums – von 1995 bis 2013 – luxemburgischer Premierminister. Schon bei seiner Nominierung als EU-Kommissionspräsident war Kritik laut geworden, er könne den Kampf gegen Steuervermeidung nicht glaubwürdig vertreten.

Hohe Nachzahlungen

Luxemburg ist schon länger unter Beschuss: Seit Juni läuft eine EU-Untersuchung, ob einer Finanztochter des Autokonzerns Fiat unzulässige Vorteile gewährt wurden. In Irland hat die EU ein Auge auf Vereinbarungen mit dem IT-Riesen Apple und in den Niederlanden mit der Kaffeehauskette Starbucks geworfen. Das könnte teuer werden für Amazon & Co.: Hohe Nachzahlungen drohen.

Verdächtig ist vor allem ein Abkommen von 2003, das den Zugriff des luxemburgischen Fiskus auf Amazon begrenzt. Die Steuerschulden haben laut Financial Times ein Prozent des Konzern-Einkommens in Europa nicht überschritten. "Das wäre in jedem Fall unfair gegenüber den Wettbewerbern", sagte EU-Kommissar Almunia, ohne selbst Zahlen zu nennen.

In Luxemburg befindet sich Amazons Europa-Sitz. Dort wird zwar die Rechnung für die meisten Geschäfte gelegt. Der Gewinn wird aber im Konzern verschoben, um die Steuerrechnung zu drücken. Sollten dabei für den Ankauf von Rechten, Dienstleistungen und Produkten keine marktkonformen Preise angesetzt worden sein, wäre das eine illegale Beihilfe. Die Regierung in Luxemburg weist das zurück. Die Untersuchung werde zeigen, dass "keine steuerliche Sonderbehandlung gewährt wurde."

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