Eine Gruppe besonders Privilegierter denkt allerdings nicht daran, auch einen Teil zur Rettung der AUA beizutragen. Rund 160 Pensionisten der ehemaligen Staatsairline können sich über üppige Firmenrenten von durchschnittlich einigen Tausend Euro im Monat freuen. Zusätzlich zu ihren ASVG-Pensionen.
Die großzügigen Betriebsrenten basieren auf Einzelverträgen mit leistungsorientierten Pensionszusagen. Die Firma muss immer eine bestimmte Pensionshöhe garantieren, unabhängig davon, wie die Veranlagung der Pensionskasse performt. Sind die Veranlagungserträge niedriger als kalkuliert, was häufig der Fall ist, muss das Unternehmen nachschießen. Im Gegensatz zu beitragsorientierten Betriebspensionen, die mit den Veranlagungsergebnissen schwanken.
In der Bilanz 2019 weist die AUA 120 Millionen Euro an Pensionsrückstellungen aus. 2018 wurde die Rückstellung von 80,6 auf 106,9 Millionen aufgestockt. Die Erhöhung wird im Geschäftsbericht 2018 mit den geänderten Sterbetafeln (längere Lebenserwartung), der Minderperformance der Pensionskasse und dem gesunkenen 10-Jahres-Durchschnittszinssatz begründet.
Es handle sich um eine „Zahl aus der Vergangenheit“, sagt AUA-Sprecher Peter Thier, als es noch Leistungspensionen gab. Das Geld sei bei einer Pensionskasse veranlagt, „die Rückstellungen müssen in der Bilanz aber für eine potenzielle Nachschusspflicht bei Minderperformance an den Kapitalmärkten gebildet werden“.
Die Zahlen aus der Vergangenheit sind freilich sehr präsent. Die Pensionslasten stachen den Verhandlern für die Staatshilfe natürlich ins Auge. Bei der staatlichen Corona-Finanzierungsagentur Cofag wollte man dazu aber keinen Kommentar abgeben.
Wenn die Pensionisten nicht freiwillig etwas beitragen, geht nämlich gar nichts. Einzelverträge sind rechtlich nicht zu knacken.
Das musste auch der ehemalige AUA-Chef und Sanierer Jaan Albrecht einsehen. Die AUA war am Rande der Insolvenz, Albrecht verordnete der Belegschaft ein Kostensparprogramm und stellte 2014 das Pensionskassen-Modell für alle fliegenden Mitarbeiter auf Beitragspensionen um. Den rund 980 Mitarbeitern, die noch Leistungszusagen bis zu 60 Prozent zwischen ASVG-Pension und Letztgehalt hatten, wurden Abschlagszahlungen angeboten. Von 15.000 Euro für Flugbegleiter bis zu 305.000 Euro für Kapitäne. In Summe ein hoher zweistelliger Millionenbetrag. Für Boden-Mitarbeiter gibt es keine Firmenpensionen mehr.
Versuche, von den Pensionisten was zu bekommen, scheiterten. Der KURIER fragte damals bei Ex-AUA-Vorstand Mario Rehulka nach, ob er nicht gewillt sei, wenigstens einen kleinen Beitrag zu leisten. Rehulka, Ehrenpräsident des Luftfahrtverbandes, antwortete empört, „auf diese Diskussion lasse ich mich nicht ein“.
Die Leistungspensionen seien großteils für ehemalige fliegende Mitarbeiter, erklärt Thier. In den Geschäftsberichten dagegen sind „im Wesentlichen“ pensionierte kaufmännisch-technische Angestellte, ehemalige Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte sowie Witwen ehemaliger leitender Angestellter aufgeführt.
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