Alpine-Anleger: AK will mit Banken über Schadenersatz verhandeln
In der Anlageaffäre um den bankrotten Baukonzern Alpine legt sich die Arbeiterkammer nun mit den involvierten Banken an. Einerseits werden erste außergerichtliche Verhandlungen über eine Entschädigung der Anleger gestartet, anderseits sind Musterprozesse geplant. "Wir vertreten rund 600 geschädigte Anleihenzeichner mit einem Investmentvolumen von rund 15 Millionen Euro", sagt Gabriele Zgubic, Chefin der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer.
"Sichere Veranlagung"
"Etwa die Hälfte davon entfällt auf die Bawag, der Rest verteilt sich auf die Erste Bank und Sparkassen, den Raiffeisen-Sektor und die UniCredit Bank Austria." Die AK geht davon aus, guten Karten in der Hand zu haben. Sie stützt ihr Vorgehen einerseits auf eine Prospekthaftung der Emissionsbanken wegen angeblich fehlerhafter Angaben und anderseits auf eine Beraterhaftung, weil Banken den Kunden die Anleihen als "sichere Veranlagung" verkauft haben sollen. Erste Signale der Banken gibt es schon.
"Was uns nicht überrascht hat, ist, dass die Banken eine Prospekthaftung ablehnen", sagt Zgubic. "Aber sie sind in Einzelfällen gesprächsbereit, in denen es um etwaige Fehlberatungen geht." Laut AK sollen die Bankberater gegenüber den Kunden u. a. das Risiko der Veranlagung in Alpine-Anleihen heruntergespielt haben.
Die AK behauptet auch, dass Banken bestimmte Risikohinweise mitunter "erst nach der Kaufentscheidung der Anleger den Abwicklungsdokumenten beigefügt" hätten. Die Banken bestreiten alle Vorwürfe.
"Wir glauben nicht, dass es zu einem Fehlverhalten auf unserer Seite kam, kooperieren mit der Arbeiterkammer jedoch gerne", heißt es in einer Stellungnahme der Bawag. "Wir unterziehen weiterhin alle Kundenbeschwerden einer eingehenden Prüfung."
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