AK droht MPreis mit Klage wegen bargeldloser Filiale

AK droht MPreis mit Klage wegen bargeldloser Filiale
Abmahnverfahren gegen MPreis wurde eingeleitet. Seit Anfang       des Jahres in Filiale in Innsbrucker Museumstraße nur mehr       Kartenzahlung möglich.

Die Tiroler Arbeiterkammer (AK) droht dem Tiroler Handelskonzern MPreis aufgrund einer bargeldlosen Filiale in der Innsbrucker Innenstadt mit einer Klage. Seit Beginn des Jahres werde im MPreis in der Museumstraße nur mehr Kartenzahlung akzeptiert, daher wurde der Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, MPreis abzumahnen, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung der AK. MPreis kündigte indes gegenüber der APA eine Prüfung an. 
 

Ausreichende Wahlmöglichkeiten

 

AK-Präsident Erwin Zangerl betonte, dass der Zahlungsverkehr mittels Bargeld erhalten bleiben müsse und "nicht aus Gründen von konzerninterner Kostenminimierung eingeschränkt werden" dürfe. Er wertete die "Geschäftspraxis" als weiteren "Schritt in Richtung Abschaffung der Bargeldzahlung bzw. des Bargelds."

In Österreich ergebe sich durch mehrere Gesetze die "grundsätzliche Verpflichtung, Geld anzunehmen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe zudem etwa am Beispiel von Online-Shops bereits entschieden, dass die zu starke Einschränkung von erlaubten Zahlungsarten nicht zulässig sei, es müsse nämlich ausreichende Wahlmöglichkeiten zwischen Zahlungsmitteln geben, argumentierte Zangerl. Damit sei der Ausschluss eines gesetzlichen Zahlungsmittels wie Bargeld, das noch dazu absolut verkehrsüblich ist, rechtlich nicht nachvollziehbar. 

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Der AK-Chef sprach indes die "gesellschaftspolitische Dimension" der Causa an: "Gerade besonders schützenswerte Gruppen unserer Gesellschaft wie Kinder, die noch gar keine Bankomat- oder Kreditkarten besitzen, oder ältere Menschen, die im Umgang mit digitalen Zahlungsmitteln nicht immer sicher sind, darf der Zugang zu Gütern des täglichen Bedarfs nicht erschwert werden, indem ich ihnen die Bezahlung verweigere." Dies treffe auch auf "Menschen mit schlechter Bonität" zu, die sich "kostenpflichtige Zahlungsdienste nicht leisten" können, wollen oder gar nicht den vollen Zugang haben.

Pilotprojekt

Mit dem Abmahnverfahren könne MPreis nun eine Unterlassungserklärung abgeben und das System wieder auf Bargeldzahlung umstellen. Sollte dies nicht geschehen, will Zangerl eine Klärung durch ein Gericht erwirken.   

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Der Lebensmittelhändler will das bis Ende des Jahres anberaumte Pilotprojekt, von dem zwei Filialen in der Innsbrucker Innenstadt betroffen sind, nun gemeinsam mit dem Projektpartner Mastercard rechtlich hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise prüfen. MPreis betonte, dass Kundinnen und Kunden sich bei den ebenfalls dort angesiedelten Baguette-Standorten mit Bargeld eine Gutscheinkarte für die MPreis-Kassa kaufen können. Man wolle niemanden "bevormunden", hieß es.

Insgesamt wolle MPreis die "Auswirkungen der bargeldlosen Abwicklung beobachten" und es seien derzeit keine "weiteren bargeldlosen Märkte geplant". Das Angebot in den Filialen werde aber "sehr gut angekommen". "Aufgrund der direkten Universitäts- sowie Schulnähe bedienen wir in diesen Märkten großteils junge Kunden, die bargeldlose Bezahlung häufig bevorzugen. Gleichzeitig stellen wir fest, dass auch andere Zielgruppen (speziell nach der Corona-Pandemie) vorwiegend bargeldlos bezahlen", hieß es gegenüber der APA.

Die FPÖ nahm dies indes zum Anlass, einmal mehr die Verankerung des Bargeldes in der Verfassung zu fordern. "Gäbe es den von uns Freiheitlichen seit langem geforderten Schutz des Bargeldes und die Pflicht auf Bargeldannahme in der Verfassung, wie es erst vor kurzem die Slowakei sichergestellt hat, wären die aktuellen Maßnahmen der Arbeiterkammer Tirol gar nicht notwendig, da diese Bargeld-Verweigerung dieses Unternehmens schlichtweg verfassungswidrig wäre", sagte Konsumentenschutzsprecher Abg. Peter Wurm in einer Aussendung. Dass sich die "schwarz-grün-rot-pinke Einheitspartei" weiter gegen eine Festschreibung in der Verfassung sträube, bezeichnete er als "entlarvend".

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