AK: Bearbeitungsgebühr für Reisestorno rechtswidrig

 Seit Mitternacht gilt in Österreich eine Reisewarnung für Kroatien.
Reisender musste 320 Euro für Stornierung und Rückerstattung einer Anzahlung bezahlen.

Bei der Arbeiterkammer Niederösterreich (AK NÖ) häufen sich Beschwerden über zum Teil hohe Gebühren, die Reisebüros für Reisestornos in Rechnung stellen. So musste ein Pärchen aus Wiener Neustadt, das im Frühsommer eine Fernreise antreten wollte und wegen einer Reisewarnung stornierte, eine "Rückabwicklungsgebühr" in Höhe von 150 und eine Flugticketgebühr von 170 Euro berappen. In Summe also 320 Euro, die das Paar aufgrund von Kurzarbeit gut gebrauchen könnte.

AK-NÖ-Präsident Markus Wieser weist daraufhin, dass gebuchte Reisen, die aufgrund von COVID-19 nicht durchführbar sind, kostenlos storniert werden können. „Es kann nicht sein, dass die Betroffenen abgesagter oder nicht durchführbarer Reisen die Leidtragenden sind und zur Kasse gebeten werden“, so Wieser.

Fälle häufen sich

Fälle wie jene des Paares aus Wiener Neustadt sind laut AK seit Beginn der Corona-Pandemie keine Seltenheit. „Stornierungen wird es immer geben. Warum sollen sie im Zusammenhang mit COVID-19 plötzlich mehr kosten?“, fragt AK Niederösterreich-Konsumentenschützer Manfred Neubauer. Betroffenen NiederösterreicherInnen rät er, Kontakt mit der AK-Konsumentenberatung aufzunehmen. „Auf diesem Weg lässt sich klären, ob das Vorgehen der Reiseveranstalter rechtlich in Ordnung ist oder ob erfundene Spesen verrechnet wurden, die die KonsumentInnen nicht zu bezahlen haben“, so Neubauer.

 

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