Air Berlin will mehr Entschädigung zahlen

Verhandlungspoker um Air Berlin: Lufthansa will sich Niki sichern
Laut einem Medienbericht sollen Fluggutscheine über dem Entschädigungsanspruch liegen.

Die angeschlagene Fluggesellschaft Air Berlin, Mutter der österreichischen Niki, will ihren Kunden bei Flugausfällen und Verspätungen höhere Entschädigungen gewähren als von der EU vorgesehen. Das Unternehmen sei bereit, höherwertigere Fluggutscheine auszugeben, sagte eine Air-Berlin-Sprecherin der "Rheinischen Post" vom Mittwoch.

Bei einem Langstreckenflug werden je nach Verspätung bis zu 600 Euro Schadensersatz fällig. In diesen Fällen werde "ein Fluggutschein von 750 Euro" angeboten, erklärte die Sprecherin demnach.

Die Fluggesellschaft rate ihren Kunden außerdem, sich bei Entschädigungsansprüchen direkt beim Unternehmen zu melden, berichtete die "Rheinische Post". So könnten sich Fluggäste die Provisionen für Klageportale wie Flightright oder EUClaim sparen. Aus Ärger über ausgefallene Flüge und Verspätungen verlangen Air-Berlin-Kunden Schadenersatz in Millionenhöhe. Entsprechend der EU-Fluggastrechteverordnung können Fluggäste ihre Rechte bei Verspätungen oder Ausfällen bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen.

Trotz der schwierigen Lage des Unternehmens sieht der Chef der Flugbegleitergewerkschaft UFO bereits gebuchte Air-Berlin-Tickets nicht in Gefahr. "Air Berlin ist in Deutschland abgesichert", sagte Nicoley Baublies am Mittwoch im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk. Es ergebe derzeit keinen Sinn, "Air Berlin zu meiden", erklärte er.

Die Fluggesellschaft steckt seit 2008 in den roten Zahlen, unterbrochen nur von einem kleinen Plus im Jahr 2012.

Am Mittwoch hält das Unternehmen in London seine Hauptversammlung ab. Die arabische Fluggesellschaft Etihad hält 29,2 Prozent an der zweitgrößten deutschen Airline, will diese Beteiligung Medienberichten zufolge aber loswerden. Als möglicher Interessent gilt die AUA-Mutter Lufthansa. Vergangene Woche stellte Air Berlin bei den Landesregierungen von Berlin und Nordrhein-Westfalen eine Anfrage auf Prüfung eines Bürgschaftsantrages.

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