Slowenisches Gesetz könnte Addiko-Bank 100 Millionen Euro kosten

Schweizer Franken.
Ein rückwirkender Wechselkursdeckel soll Kreditnehmer von Franken-Krediten schützen.

Die börsennotierte Addiko Bank könnte ein am Mittwoch vom slowenischen Parlament beschlossenes neues Gesetz zu Franken-Krediten im schlimmsten Fall rund 100 bis 110 Mio. Euro kosten. Man werde gegen das Gesetz rechtliche Mittel ergreifen, kündigte das börsennotierte Institut an. Zweck des Gesetzes ist die Begrenzung und Verteilung des Währungsrisikos zwischen Gläubigern und Kreditnehmern für Konsumentenkredite, die von Juni 2004 bis Ende Dezember 2010 abgeschlossen wurden.

Unter anderem verpflichtet das Gesetz Kreditgeber zur rückwirkenden Einführung einer Wechselkursobergrenze für alle solchen Vereinbarungen für Franken-Kredite, die im genannten Zeitraum abgeschlossen wurden, erklärte das aus dem Balkangeschäft der einstigen Hypo Alpe Adria hervorgegangene Institut am Mittwochabend.

Die Banken müssen innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes entsprechende Anhänge zu den Kreditverträgen erstellen., hieß es aus Ljubljana. Die neue Regelung bezieht sich demnach auch auf inzwischen getilgte oder in Euro umgewandelte Kredite. Das Gesetz wurde im Parlament parteiübergreifend mit 52 gegen acht Stimmen verabschiedet, berichtete die Nachrichtenagentur STA.

Die Addiko Bank erklärte, man habe ein vorläufiges Impact Assessment durchgeführt, wonach die negativen Auswirkungen der Umsetzung des neuen Gesetzes ca. 100 bis 110 Mio. Euro ausmachen könnten, basierend auf eigener Interpretation und der Annahme eines Worst-Case-Szenarios. "Diese negativen Auswirkungen würden zu einem Nettoverlust im Geschäftsjahr 2022 führen. Folglich werden voraussichtlich keine Dividenden für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 ausbezahlt", so die Addiko.

Basierend auf dem vorläufigen Impact Assessment bekräftigte das Institut die Erwartung, dass sowohl die Addiko Bank AG als auch die Addiko Gruppe "weiterhin deutlich über den verbindlichen Kapitalanforderungen bleiben, und die vorhandene Kapitalisierung ausreichend ist, um die möglichen Auswirkungen einer Umsetzung des Gesetzes abzudecken". Bereits am 25. Jänner hatte die Bank davor gewarnt, dass ein solcher Gesetzesbeschluss bevorstehen dürfte, damals aber mögliche Effekte noch nicht näher beziffert.

Laut der "Vereinigung Franken" haben in dem Zwei-Millionen-Land in der fraglichen Zeit insgesamt 32.000 Haushalte Kredite in Schweizer Franken aufgenommen. Die Wiedergutmachung für Betroffene, die - so die Kritik - von den Banken nicht gut genug über das Währungsrisiko informiert worden seien, soll durch das neue Gesetz 300 Mio. Euro kosten, hieß es am Abend aus Ljubljana.

Heftige Kritik des Bankensektors

Der slowenische Bankenverband (ZBS) appellierte wiederholt an das Parlament, die aus seiner Sicht "schädlichen" Regelung abzulehnen. Die in Slowenien tätigen Banken, auch österreichische, wiesen auf negative Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität des Bankensystems hin und kritisierten die rückwirkende Regelung als verfassungswidrig. Die Kosten der neuen Regelung werden laut ZBS die eingeschätzten 300 Mio. Euro übertreffen, so die Nachrichtenagentur die STA. Die Banken warnten zudem, dass das Gesetz in der Praxis nicht durchführbar sei. Die Banken wollen nun vor das Verfassungsgericht ziehen und zunächst erreichen, dass das Gesetz vorläufig ausgesetzt wird.

Die "Vereinigung Franken" begrüßte hingegen die Verabschiedung der neuen Regelung und zeigte sich erfreut über die starke Unterstützung im slowenischen Parlament. Die Abgeordneten hätten erkannt, dass eine systemische Lösung für das Problem notwendig sei, hieß es gegenüber der STA. Die Vereinigung zeigte sich mit der beschlossenen Lösung zufrieden, obwohl sie einen Kompromiss zu dem ursprünglichen Vorschlag darstellt. Die Obergrenze für die Wechselkursänderung wurde im parlamentarischen Verfahren von ursprünglich vorgeschlagenen 5 Prozent auf 10 Prozent angehoben.

Die Kreditnehmervereinigung kämpfte seit Jahren für eine Lösung der Franken-Kredit-Probleme. Frühere Gesetzesentwürfe waren im Parlament 2018 und 2019 gescheitert, berichteten die Medien.

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