VW-Besitzer blitzen mit Klagen gegen Händler ab

Händler haften nicht für Manipulationen des Herstellers
Die österreichischen Gerichte haben bisher neun Urteile im Zusammenhang mit den Abgasskandal erlassen.

Die Zivilprozesse um die Abgas-Manipulationen bei VW-Fahrzeugen kommen auch vor österreichischen Gerichten in Fahrt. Mehrere Dutzend Autobesitzer haben ihre Händler geklagt. Sie fordern die Rückabwicklung des Autokaufs beziehungsweise Schadenersatz. Mit der Begründung: Hätten sie von der Manipulationssoftware in Sachen Stickoxide gewusst, hätten sie das Auto nicht gekauft. Sie seien somit über die "wesentlichen Eigenschaften" des Fahrzeugs in die Irre geführt worden. Mittlerweile liegen neun erstgerichtliche Urteile vor.

Nur in drei Fällen haben Gerichte in Amstetten, Linz und Feldkirch die Händler zur Rücknahme der Pkw verurteilt. In sechs Fällen wurden die Klagen der Autobesitzer abgewiesen. Bisher ist aber noch kein Urteil rechtskräftig, weil in allen Verfahren Berufung eingelegt wurde.

Handelsgericht Wien

Das jüngste Urteil hat das Handelsgericht Wien gefällt. Die Klage eines Passat-Fahrers gegen den Händler Porsche Inter Auto, Tochter des Salzburger Generalimporteurs Porsche Holding, ging ins Leere. Richter Thomas Eilenberger-Haid kommt nämlich zum Schluss, dass die Manipulationssoftware zwar der EU-Typengenehmigung widerspricht und rechtswidrig ist, aber der "tägliche Fahrbetrieb wird dadurch nicht einschränkt". Außerdem habe der Hersteller eine kostenlose Umrüstung des Fahrzeuges, sprich die Behebung des Mangels in der Motorsteuerung, verbindlich zugesagt.

"Dass Porsche Inter Auto von den behaupteten Manipulationen am Fahrzeug wusste, kann nicht festgestellt werden", heißt es im Urteil. "Dem Kläger ist es vielmehr zuzumuten, noch weiter zuzuwarten, bis ein entsprechendes Update für die Motorsteuerung zur Verfügung steht. Somit stehe ihm weder eine Rückabwicklung des Kaufvertrages noch Schadenersatz zu.

Anwalt brachte 50 Klagen ein

Rechtlich problematisch könnte es trotzdem noch werden, wenn es VW nicht in absehbarer Zeit schafft, die Verbesserungen durchzuführen. Diese müssen aber jeweils vom deutschen Kraftfahrtbundesamt (KBA) freigegeben werden. Der oberösterreichische Anwalt Michael Poduschka, der 50 Klagen gegen VW-Händler eingebracht hat, hat ein Verfahren für einen VW-Besitzer gewonnen und zwei in erster Instanz verloren. Er hat dagegen Berufung eingelegt.

OGH wird entscheiden

"Die Klagen liegen nun beim Oberlandesgericht Linz", sagt Poduschka zum KURIER. "Es ist sehr interessant, wie die verschiedenen Richter an den verschiedenen Gerichten an die Fälle herangehen. Manche Richter sagen, sie verstehen die Klagen nicht, weil das Auto hat ja nichts." In einem Fall ist der Richter aber Poduschkas Rechtsansicht gefolgt, dass der Kunde kein Auto mit einer manipulierten Software gekäuft hätte, weil es dafür keine Genehmigung gegeben hätte, wenn VW die Manipulation offengelegt hätte. Oder anders gesagt: Der Käufer ist über wesentliche Eigenschaften des Fahrzeugs in die Irre geführt worden. "Wenn ich als Käufer sage, ich kaufe kein Auto für das es keine Genemigung gegeben hätte, dann ist das ein wesentlicher Irrtum", sagt der Anwalt zum KURIER. "Ich halte diesen einfachen Zugang aus dem Urteil des Landesgericht Linz für richtig." Am Ende wird wohl aber erst der Oberste Gerichtshof (OGH) die Sache endgültig entscheiden.

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