Ab jetzt schlägt der Fiskus zu

Ab jetzt schlägt der Fiskus zu
Ab sofort gilt die neue Wertpapier-Steuer. Von den erzielten Kursgewinnen werden künftig 25 Prozent einbehalten.

Mit Start des Börsehandels am Montag ist es endgültig so weit. Seit gestern ist die Wertpapier-Kapitalertragsteuer in Kraft. Bisher wurden nur von Zinsen und Dividenden 25 Prozent als Steuer abgezogen. Ab jetzt gilt die 25-Prozent-Steuer auf Kursgewinne, die mit Wertpapieren erzielt werden. Wer künftig Aktien, Anleihen, Fondsanteile, Zertifikate oder Derivate kauft und sie mit Gewinn verkauft – egal, ob nach einem Tag oder 20 Jahren –, muss diesen Gewinn mit der Finanz teilen.

Bei Papieren, die in der Vergangenheit gekauft wurden, wird es schon komplizierter. Der KURIER hat die wichtigsten Fragen zusammengefasst.

Wann schlägt die Steuer bei Aktien und Investmentfonds zu?

Hier gilt der Stichtag 1. Jänner 2011. Anleger, die davor gekauft haben und die Papiere noch halten, können Gewinne jederzeit steuerfrei lukrieren. Wer nach diesem Stichtag eingestiegen ist, für den gilt ab sofort die neue Kapitalertragsteuer (KeSt.) auf realisierte Kursgewinne. Bei Investmentfonds gibt es eine "Eigenart": Da schon im Fonds selbst Steuern anfallen, werden diese der KeSt. gegengerechnet, damit der Anleger nicht doppelt belastet wird.

Was gilt bei in- und ausländischen Anleihen?

Als wichtiger Stichtag gilt hier der 1. Oktober 2011. Papiere, die davor erworben wurden, sind von der neuen Steuer nicht betroffen – wenn der Anleger die einjährige Spekulationsfrist einhält. Anleger, die sich nicht an die Frist halten, sind allerdings besser dran als früher: Bei ihnen fällt nicht die individuelle Einkommensteuer an, sondern eine 25-prozentige "Sonder-Einkommensteuer". 25 Prozent vom Gewinn müssen auch all jene zahlen, die nach dem Stichtag gekauft haben.

Wie kommt die Finanz zu der neuen Steuer?

Auch wenn sich die Banken heftig dagegen gewehrt haben: Sie müssen die neue Steuer berechnen, einheben und an die Finanz abführen. Hat ein Anleger nur ein Wertpapierdepot oder mehrere Depots bei einer Bank, ist es vergleichsweise einfach: Das betreffende Institut ist für die Einhebung der Steuer auf Gewinne zuständig und muss auch Veräußerungsverluste gegenrechnen. Viel schwieriger ist es für jene, die Depots bei verschiedenen Instituten haben. Denn eine institutsübergreifende Verrechnung von Gewinnen und Verlusten ist nicht möglich. Was tun also, wenn bei Verkäufen bei Bank A Gewinne, bei Verkäufen bei Bank B aber Verluste angefallen sind? Anleger benötigen dafür eine Verlustbescheinigung der jeweiligen Bank.

Wann ist ein Verlustausgleich möglich?

Gewinne können mit Verlusten nur innerhalb eines Jahres verrechnet werden. Das wird auch von vielen Experten kritisiert, die die Möglichkeit eines Verlustvortrags fordern. In Deutschland ist dieser möglich, in Österreich nach aktueller Rechtslage allerdings nicht.

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