50 Prüfverfahren nach Investitionskontrollgesetz im ersten Jahr

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP).
Seit Juli 2020 gilt in Österreich das Investitionskontrollgesetz, das den Einstieg von internationalen Investoren in gewissen Sektoren erschwert. Geschützt werden sollen dadurch vor allem Schlüsseltechnologien sowie damit verbundenes geistiges Eigentum. Das Gesetz sieht vor, dass der Erwerb von Unternehmen unter gewissen Bedingungen ein Genehmigungsverfahren erfordert. Bis Mitte 2021 sind 50 solcher Verfahren angestrengt worden, geht aus einem Bericht zu dem Gesetz hervor.
Ziel der Investitionskontrollen sei es, teilweise oder vollständige Erwerbe von Unternehmen zu prüfen, die für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung relevant sind, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Mittwoch in einer Pressekonferenz. Geschützt würden vor allem Technologien in Kernindustrien wie dem Gesundheitssektor, der Informationstechnik oder im Finanzbereich. Durch die Kontrollen soll vermieden werden, dass geistiges Eigentum aus Österreich abgesaugt wird, sagte Schramböck.
Grundsätzlich gilt, dass Anteilskäufe ab 25 Prozent genehmigungspflichtig sind. In besonders sensiblen Bereichen wie der Wasser- und der Energieversorgung sowie im Pharmabereich gilt die Genehmigungspflicht aber schon ab 10 Prozent.
Wirtschaftsstandort Österreich
Österreich sei eine offene Volkswirtschaft, in der ausländische Investitionen wichtig und willkommen seien, sagte Schramböck. Ein gewisses Maß an Kontrolle und Transparenz sei aber dennoch notwendig, um Kernbereiche der wirtschaftlichen Infrastruktur zu schützen. Mit dem Investitionskontrollgesetz sei das auch gelungen, so die Politikerin.
Von Juli 2020 bis Juli 2021 wurden laut dem Bericht 50 Kontrollverfahren geführt und abgeschlossen, weitere 20 waren anhängig. Zum Vergleich: Nach einer älteren Regelung, die laut dem Bericht vermehrt Schlupflöcher für Investoren zuließ, wurden in rund 8 Jahren nur 25 Verfahren geführt.
Bei der Anzahl der Kontrollverfahren liegt Österreich auch im EU-Schnitt weit vorne, wie aus dem Bericht hervorgeht. Bei jenen Verfahren, die auf Antrag oder von Amtes wegen eingeleitet wurden, belegte Österreich den fünften Rang. Nur Frankreich, Italien, Deutschland und Spanien führten im untersuchten Zeitraum mehr Kontrollverfahren durch. Diese Daten würden deutlich zeigen, dass Österreich zu den attraktivsten europäischen Ländern für ausländische Investoren zähle, sagte Schramböck.
Vier Anträge zurückgezogen
Von den 50 Verfahren wurden in dem Bericht 8 als unbedenklich eingestuft, diese konnten also ohne weitere Kontrolle genehmigt werden. Zu einem Genehmigungsverfahren kam es in 42 Fällen, ein Gutteil davon konnte innerhalb von zwei Monaten (Phase I) abgewickelt werden. Zu einer vertieften Prüfung (Phase II, insgesamt vier Monate) kam es dabei in 4 Fällen, wovon 2 unter Auflagen genehmigt wurden. Zurückgezogen seitens der Antragsteller wurden 4 Verfahren, da für diese absehbar geworden sei, dass sie keine Genehmigung erhalten werden, hieß es. Seitens der Behörden abgelehnt wurde kein Verfahren.
Mit Blick auf die geschützten Bereiche waren vor allem geplante Investitionen in Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich (14), dem Datenverarbeitungsbereich (6), dem IT-Sektor (6) und dem Finanzsektor (4) betroffen. Die geprüften Investitionen wiesen dabei mit einer großen Mehrheit einen Bezug zu den Vereinigten Staaten (31 Verfahren) und dem Vereinigten Königreich (12) auf.

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