2-G-Regel: Datenschutzbehörde ermittelt gegen AUA
Die elektronische Speicherung von Gesundheitsdaten (2-G-Regel) ihrer 3.500 Bord-mitarbeiter bringt der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines nun Ärger mit der Datenschutzbehörde ein.
Diese hat mit 25. Jänner 2022 ein Verfahren gegen die AUA eingeleitet. Die Airline muss binnen 14 Tagen Stellung nehmen und der Datenschutzbehörde alle erforderlichen Informationen bereitstellen.
Auslöser ist die Beschwerde einer genesenen Flugbegleiterin wegen Verletzung des Grundrechts auf Geheimhaltung der medizinischen Daten. Die AUA ist nämlich dazu übergegangen, nicht nur einen Nachweis zur Einhaltung der 2-G-Regel einzufordern, sondern diese Daten im AUA-Computersystem zu speichern.
Gespeichert werden das Datum der Impfungen, der verwendete Impfstoff, ob die Impfung privat oder im Unternehmen erfolgte, der Genesenenstatus, die Ablehnung der Datenverarbeitung sowie die Erforderlichkeit von Folgeimpfungen (Booster).
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