12-Stunden-Tag: Was die Freiwilligkeit wert ist

Haubenküche am fremden Fremd
Neue Beschwerde in Kärnten, Sozialministerin für strenge Prüfungen und Strafen bei Verstößen.

Wie freiwillig ist die Freiwilligkeit beim 12-Stunden-Tag? Können Beschäftigte die 11. und 12. Arbeitsstunde wirklich ablehnen? Darüber streiten Regierung und Opposition seit Tagen – aber auch die Sozialpartner. Denn mehr und mehr Beschwerden aus der betrieblichen Praxis scheinen den Kritikern des neuen Arbeitszeitgesetzes recht zu geben.

Nach Fällen in Wien, Tirol und Salzburg meldet auch die AK Kärnten den Versuch eines Gastronomen, sich die Freiwilligkeit seiner Belegschaft von vornherein schriftlich geben zu lassen. Eine neue Mitarbeiterin aus Spittal an der Drau sollte im Dienstvertrag die „ausdrückliche und freiwillige Bereitschaft“ zur Arbeit von bis zu 12 Stunden täglich und bis zu 60 Stunden pro Woche erklären. Andernfalls hätte sie den Job wahrscheinlich nicht bekommen, was die AK als an „Zynismus nicht zu überbieten“ bezeichnet. Das sei eine durch Jobangst erzwungene Freiwilligkeit.

„Spitze des Eisberges“

An diesem Punkt steht auch der politische Streit, denn auch Regierungsvertreter haben ja Nachbesserungen in Aussicht gestellt, auf die die Opposition nun immer lauter pocht.

Angesichts der „täglichen Einzelfälle“ spricht die SPÖ von der „Spitze des Eisberges“, einer sicherlich „hohen Dunkelziffer“ und der Notwendigkeit eines völlig neuen Gesetzes, das Rechtssicherheit schaffe. Man sei verhandlungsbereit, sagt SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner. Doch die Regierung denkt nicht an die Reparatur des erst seit September gültigen Arbeitszeitgesetzes, macht Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) klar.

Es gehe nur um einzelne schwarze Schafe, die „streng bestraft“ gehörten. Hartinger-Klein stellte erneut einen Erlass an die Arbeitsinspektorate für strenge Prüfungen in Aussicht. Sind Im-Nachhinein-Prüfungen ausreichend?

Sozialminister Beate Hartinger-Klein

Hartinger-Klein stellte erneut einen Erlass an die Arbeitsinspektorate für strenge Prüfungen in Aussicht. 

Auch die Hoteliersvereinigung verlangt eine Präzisierung des Gesetzes. Denn: „Ist es auch noch freiwillig, wenn man es sich freiwillig ausgemacht hat, dass es im Dienstplan drinnen steht? Weil in der Sekunde, wo es im Dienstplan steht, ist es ja eigentlich nicht mehr freiwillig“, sagt ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer.

Hartinger-Klein kann diese Kritik nicht nachvollziehen. Eine Dienstplanerstellung sei auch möglich, wenn die Arbeitnehmer jeweils im Einzelfall die Zustimmung zur 11. und 12. Stunde geben müssen.

Das bestätigen mittlerweile auch die Hoteliers, die Bereitschaft zur Mehrarbeit sei stets im Einzelfall zu klären, die von der AK kritisierten Musterverträge seien tatsächlich unwirksam. Gegen die Pauschal-Kritik an der gesamten Branche überlege man aber „rechtliche Schritte“.

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