Nach Diss-Track: Drake scheitert mit Klage gegen eigenes Label

Rapper Drake hat Grund zum Klagen.
Der kanadische Rapper Drake (38) ist mit einer Diffamierungsklage gegen seinen eigenen Musikverlag UMG wegen eines Lieds seines US-Musikerkollegen Kendrick Lamar (38) gescheitert.

Das Gericht befand zwar, dass Lamar im Song "Not Like Us" Drake explizit als pädophil bezeichnet, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, die auf der Plattform Bluesky gepostet wurden. Dies sei aber keine anfechtbare Meinungsäußerung, befand Richterin Jeannette Vargas und wies die Klage ab.

Label UMG feiert Erfolg vor Gericht

Die Zeilen seien im Kontext einer Fehde beider Rapper mit "hitziger Rhetorik, Anschuldigungen und gewalttätiger Bildsprache" gefallen. Das Duell der beiden Rap-Stars brach im Frühjahr 2024 aus und fand seinen Ausdruck in sogenannten Diss-Tracks, darunter auch der mit fünf Grammys ausgezeichnete Song "Not Like Us". Vargas sprach vom "vielleicht unrühmlichsten Rap-Battle in der Geschichte des Genres".

Drake hat nicht gegen Lamar geklagt, sondern gegen den Musikverlag der beiden, UMG. Drake warf UMG den Gerichtsdokumenten zufolge vor, den Lamar-Song mit Absicht und dem Wissen veröffentlicht zu haben, dass Lamar ihm darin unterstellt, sexuelle Beziehungen mit Minderjährigen zu haben. Diese Anspielungen wies Drake stets zurück. Mit dem Superhit entschied der US-Rapper Lamar nach Meinung vieler Fans die Fehde mit dem gleichaltrigen Drake für sich.

Für UMG ist die Gerichtsentscheidung ein "großer Erfolg", wie der US-Sender CNN schreibt. "Von Anfang an war diese Klage ein Affront für alle Künstler und ihren kreativen Ausdruck und hätte niemals vor Gericht kommen dürfen", zitierte der Sender einen Sprecher des Labels. Für Drake erklärte ein Sprecher bei CNN: "Wir beabsichtigen, gegen das heutige Urteil Berufung einzulegen, und wir freuen uns darauf, dass das Berufungsgericht es überprüfen wird."

Jänner 2025: Drake verklagt eigenes Label

Der kanadische Rapper Drake hat eine Klage gegen sein eigenes Musiklabel eingereicht. Er wirft der Universal Music Group (UMG) vor, dass die Veröffentlichung und Bewerbung des Stücks "Not Like Us" seines Rapper-Kollegens Kendrick Lamar, in dem dieser Drake angreift, Verleumdung und Belästigung darstelle.

In den von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Gerichtsdokumenten gibt Drake an, dass UMG ihn zugunsten des Profits betrogen habe, indem das Label Lamars Song mit Pointen bewarb, die Drake der Pädophilie bezichtigten. Der 38-jährige Drake lieferte sich im vergangenen Jahr eine heftige Auseinandersetzung mit Lamar - die beiden Musiker greifen sich in ihren Stücken, sogenannten "Diss-Tracks", gegenseitig an.

Werbekampagne für Lamar schadete Drake

UMG habe eine Werbekampagne mit dem Ziel gestartet, einen viralen Hit aus dem Rap-Song zu machen, hieß es weiter in den bei einem US-Bundesgericht in Manhattan eingereichten Dokumenten. Diese Kampagne habe die "spezifische, unmissverständliche und falsche Tatsachenbehauptung verbreiten" sollen, "dass Drake ein krimineller Pädophiler ist, und dass die Öffentlichkeit daraufhin Selbstjustiz üben sollte".

Der Konzern habe "unternehmerische Gier über die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Künstler gestellt, wird in den Dokumenten weiter angegeben. Die Bewerbung des Stücks habe eine "physische Bedrohung für Drakes Sicherheit" sowie massenhafte Online-Belästigung ausgelöst.

Der 38-jährige Drake verweist in der Klage auf Schüsse in unmittelbarer Nähe von Drakes Haus in Toronto im vergangenen Mai. Bei dem Vorfall war ein Wachmann des Anwesens verletzt worden. Das sei kein Zufall gewesen, führen die Gerichtsdokumente aus. Auch wird betont, dass Drake nicht gegen Lamar und den Text des Stücks an sich vorgehe - sondern gegen die Veröffentlichung und Bewerbung durch das Label, das beide vertritt.

UMG wies die Vorwürfe entschieden zurück

UMG wies die Vorwürfe entschieden zurück. Der Gedanke, "dass wir versuchen würden, den Ruf eines Künstlers zu schädigen - ganz zu schweigen von Drake - ist unlogisch", da das Unternehmen seit langem darin investiere, Drake beim Erzielen "eines historischen kommerziellen und persönlichen finanziellen Erfolgs" zu helfen. UMG begehe keine Verleumdung und habe dies auch nie getan, erklärte das Unternehmen. Es verwies auch darauf, dass Drake in der Vergangenheit selbst mithilfe von UMG Musik vertrieben habe, in der er sich über andere Künstler ausließ.

Drake wirft dem Label in seiner Klage vor, dass es kurz vor dem baldigen Auslaufen seines Vertrages mit UMG versuche, die Musik des Kanadiers zu entwerten und so die Position des Künstlers für die Neuverhandlung zu schwächen. Lamar hingegen hatte einen befristeten Vertrag mit UMG, der im letzten Jahr von dem Konzern verlängert wurde.

Der Nachweis einer Verleumdung setzt voraus, dass wissentlich falsche Informationen verbreitet wurden. In der Klage wird betont, dass UMG die langjährige Geschäftsbeziehung mit Drake nicht beibehalten hätte, wenn das Unternehmen tatsächlich davon ausgegangen wäre, dass er pädophil sei oder sexuellen Missbrauch begangen habe.

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