Wie erkenne ich Bio-Lebensmittel?
Zertifizierte Bio-Produkte müssen verpflichtend die Nummer einer Bio-Kontrollstelle auf der Verpackung tragen (z.B. AT-BIO-301). Zusätzlich kann ein Bio-Hinweis die Herstellung des Produkts näher beschreiben: Den Wortlaut "aus (kontrolliert) biologischer (ökologischer) Landwirtschaft" oder "aus (kontrolliert) biologischem (ökologischem) Anbau (Landanbau)" dürfen ausschließlich Bio-Produkte auf der Verpackung tragen. Andere Bezeichnungen wie: "aus naturnahem Anbau", "aus umweltgerechter Landwirtschaft" und "aus kontrolliertem Anbau" haben hingegen mit Bio nichts zu tun!
Weitere Erkennungsmerkmale, die den KonsumentInnen beim Einkauf als Orientierung für den Kauf echter Bio-Produkte dienen, sind staatlich anerkannte Prüfzeichen, wie das AMA Biozeichen und das
EU Biologo. Damit sind Bioprodukte auf den ersten Blick zu erkennen und Trittbrettfahrern wird ein Riegel vorgeschoben.
Das EU-Biologo gewährleistet biologische Herstellung der Lebensmittel nach den Richtlinien der EU Bio-Verordnung. Das AMA-Biozeichen gibt es in zwei Varianten:
Das rot-weiß-rote AMA-Biozeichen garantiert zusätzlich zur Bio-Qualität auch die Herkunft der Rohstoffe. Dieses Zeichen dürfen daher nur Lebensmittel tragen, die aus Österreich stammen, sofern diese hier vorhanden sind oder produziert werden können. Andernfalls darf der Anteil nicht heimischer Rohstoffe höchstens ein Drittel betragen (z.B. Bananen im Fruchtjoghurt). Das schwarz-weiße AMA-Biozeichen kennzeichnet Produkte aus biologischer Landwirtschaft und aus kontrolliert biologischem Anbau ohne Ursprungsangabe.
Kommentare