Romanautor entfacht Inzest-Debatte

Romanautor entfacht Inzest-Debatte
Fritzl-Buch-Autor Régis Jauffret kritisiert den milden Strafrahmen nach oben. Eine Verschärfung ist nur bei der Mindeststrafe für Vergewaltigung geplant.

Der französische Autor Régis Jauffret führt mit seinem Roman über Josef Fritzl (Claustria) einen Kreuzzug gegen Österreich. Er behauptet, dass Inzest betreibende Väter hierzulande mit maximal drei Jahren Gefängnis davonkämen.

Die Aussage zeugt von mangelnder Kenntnis der Gesetzeslage, hat aber die Debatte um die (zu milden?) Strafen für Sextäter erneut angefacht. Tatsächlich droht nach dem § 211 – Blutschande, wie das bei uns heißt – Vätern, Müttern (oder Großvätern), die Verwandte in absteigender Linie (Kinder, Enkelkinder) zum Beischlaf verführen, Freiheitsstrafe bis zu höchstens drei Jahren. Doch steht das Delikt in der Regel nicht allein da. Der Täter wird zunächst wegen eines Grundtatbestandes wie Vergewaltigung (bis zehn Jahre Haft, bei Körperverletzung oder Schwangerschaft bis 15 Jahre), geschlechtliche Nötigung oder sexueller Missbrauch verfolgt und zusätzlich wegen Blutschande angeklagt. Im Urteil, das sich nach dem strenger bestraften Grunddelikt richtet, zählt der § 211 dann bei der Strafzumessung als Erschwerungsgrund.

Das schlägt sich allerdings in der Gesamtstrafe oft nicht deutlich nieder: In Salzburg bekam ein Mann, der sich an seiner Tochter ab ihrem 6. Lebensjahr vergangen hatte, nur 24 Monate teilbedingt (davon acht Monate unbedingt); dabei wurde neben dem schweren sexuellen Missbrauch (bis zehn Jahre Haft) auch noch der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und eben die Blutschande für den Schuldspruch herangezogen.

In Frankreich wird bereits beim gesetzlichen Strafrahmen unterschieden, ob der Missbrauch von einem Blutsverwandten begangen wird: Bis 10 Jahre Haft und 150.000 Euro Geldstrafe für den Vater, ansonsten bis 7 Jahre und 100.000 Euro.

Kein Anlass

Der Strafrechtsprofessor und Strafverteidiger Richard Soyer hält nichts von einer solchen Aufsplitterung, sondern setzt mehr auf den Ermessensspielraum des Richters. Laut dem Chefjuristen im Justizministerium, Christian Pilnacek, wird an eine Verschärfung der Höchststrafen im Sexualstrafrecht nicht gedacht. Schon gar nicht aus Anlass des Inzest-Falles Fritzl, der seine Tochter 24 Jahre im Keller eingesperrt und mit ihr sieben Kinder gezeugt hatte. Einzig die Mindeststrafe bei Vergewaltigung soll demnächst von sechs Monaten auf ein Jahr Haft angehoben werden.

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