Ex-Langläufer Wurm wegen Dopings vier Jahre gesperrt

Harald Wurm wird bis 2019 keine Wettkämpfe bestreiten.
Das Urteil ist rechtskräftig, da Wurm auf Einspruch verzichtet.

Die Österreichische Anti-Doping Rechtskommission ÖADR hat am Donnerstag mitgeteilt, dass gegen Skilangläufer Harald Wurm eine vierjährige Sperre ausgesprochen worden ist. Der Tiroler habe gegen diverse Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen, so habe er unter anderem auch die von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA verbotene Substanz Kobalt besessen und verwendet.

Weiters habe er "intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 50 ml innerhalb eines Zeitraums von sechs Stunden" und "intravaskuläre Manipulation von Blut oder Blutbestandteilen mit physikalischen oder chemischen Mitteln" angewandt, hieß es in der ÖADR-Aussendung. Die Sperre, gegen die Wurm keinen Einspruch erhoben hat, wurde rückwirkend mit dem Tag der vorläufigen Suspendierung, dem 13. Dezember 2015, ausgesprochen und läuft somit bis 12. Dezember 2019.

Bei Wurm war am 25. August des Vorjahres eine Hausdurchsuchung wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Bundesgesetz durchgeführt worden. Dabei wurde laut Staatsanwaltschaft belastendes Material gefunden, weshalb sich der Olympia- und WM-Teilnehmer am 19. Februar vor dem Landesgericht Innsbruck wegen des Vergehens des schweren Sportbetrugs verantworten musste. In diesem Strafprozess bot ihm Richter Günther Böhler eine Diversion - eine Zahlung von 2.000 Euro binnen 14 Tagen - an, die Wurm annahm. Mit der Zahlung war das Verfahren gegen den Langläufer eingestellt, da auch Staatsanwalt Dieter Albert der Diversion zugestimmt hatte.

Wurm geständig, ÖSV gnadenlos

Beim Gerichtstermin zeigte sich Wurm, der seine Sportkarriere mittlerweile beendet hatte, geständig. "Ich habe für mich selber verbotene Substanzen verwendet", sagte der 31-Jährige und räumte dabei auch die Verwendung von Kobalt ein. Da Wurms Sponsoren auf etwaige Ersatzansprüche verzichteten, ist der Fall auch zivilrechtlich bereits erledigt. Sportrechtlich bekam er nun mit der vierjährigen Sperre die Rechnung für sein Fehlverhalten präsentiert.

Der ÖSV, der sich in der Vergangenheit mehrmals mit Dopingfällen in der Langlaufsparte auseinandersetzen musste, hatte Wurm nach erfolgter Akteneinsicht bereits am 19. November suspendiert. Schon damals hatte der ÖSV angekündigt, dass Wurm im Fall einer Bestätigung der Vorwürfe vom "Verband ausgeschlossen" werde.

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