Wie Kinder und Jugendliche ab 15. März wieder trainieren dürfen

Wie Kinder und Jugendliche ab 15. März wieder trainieren dürfen
Ab Montag ist Sport unter Anleitung von Trainern unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.

Dass Kinder und Jugendliche ab 15. März wieder gemeinsam Sport betreiben durften, war bekannt. Am Freitag wurden Details dazu veröffentlicht.

„Wir wissen, dass gerade die Jüngsten Sport und Bewegung im Verein stark vermisst haben", sagte Sportminister Werner Kogler. "Nicht nur weil sie Freude am Bewegen haben, sondern auch weil ihnen der soziale Kontakt mit den Freundinnen und Freunden abgeht. Mit wirklich großer Freude ermöglichen wir ab Montag, 15. März, den Kindern und Jugendlichen den Outdoor-Sport in den Vereinen.“ In einem Schreiben aus dem Ministerium werden die wichtigsten Fragen beantwortet. Ein Auszug (in Vorarlberg gelten andere Regeln): 

Wie wird das Kinder- und Jugendtraining ab 15. März in der Praxis aussehen?

Ab Montag dürfen Minderjährige im Freien bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Einhaltung eines 2-Meter-Abstandes, der kurzzeitig unterschritten werden darf, trainieren. Die Gruppengröße ist auf zehn Personen mit bis zu zwei volljährigen Betreuerinnen bzw. Betreuern beschränkt. Dabei müssen jedem Sportausübenden 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. In der Modellregion Vorarlberg gelten gesonderte Bestimmungen.

Ist ein Eintrittstest Voraussetzung für die Sportausübung?

Nein. Auch bei der Sportausübung im öffentlichen Raum (z.B. Eislaufplatz) dürfen vier Erwachsene aus zwei Haushalten plus maximal sechs Minderjährige (= zehn Personen) mit Abstand zu all jenen, die nicht im gleichen Haushalt leben, Sport treiben, ohne einen Eintrittstest vorweisen zu müssen. Im Bereich des Kinder- und Jugendtrainings gibt es durch die Schultests ein zusätzliches Sicherheitsnetz. Die Trainerinnen und Trainer haben dem Veranstalter (= Verein) einmal wöchentlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorzulegen. Ist dies nicht möglich, muss von den Betreuerinnen und Betreuern eine FFP2-Maske getragen werden.

Dürfen mehrere Kinder- und Jugendgruppen zeitgleich nebeneinander trainieren?

Das ist möglich, wenn die Gruppen durch organisatorische Maßnahmen, zum Beispiel durch eine räumliche oder bauliche Trennung, eine Durchmischung der Gruppen ausgeschlossen wird. Zudem müssen jedem und jeder Sportausübenden 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Dürfen Innenräume auf Outdoor-Sportstätten betreten werden?

Nur wenn es für die Ausübung der Sportart notwendig ist. Von der Benützung von Garderoben und Duschen ist abzusehen.

Was ist in Vorarlberg ab 15. März erlaubt?

In Vorarlberg dürfen Kinder und Jugendliche ihren Sport bis zum vollendeten 18. Lebensjahr outdoor (Gruppengröße max. 20 Personen und bis zu drei Betreuungspersonen) und indoor (max. 10 Personen und bis zu zwei Betreuungspersonen) mit Abstand ausüben. Für die Sportausübung in Innenräumen ist ein negativer Eintrittstest vorzulegen. Die Abnahme eines Tests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird, darf 24 Stunden, die Abnahme eines Antigentests 48 Stunden, die Abnahme eines PCR-Tests 72 Stunden zurückliegen.

Welche sonstigen Vorkehrungen muss ein Sportverein treffen?

Der Betreiber der Sportstätte muss ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept erarbeiten, das u.a. Verhaltensregeln in hygienischer Hinsicht und die Nachvollziehbarkeit von Kontakten, etwa durch das Führen von Teilnehmerinnen- und Teilnehmerlisten, beinhalten muss.

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