Staatsanwaltschaft prüft Anzeige gegen Hoffmann

Staatsanwaltschaft prüft Anzeige gegen Hoffmann
Die Staatsanwaltschaft Wien prüft, ob sich der wegen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen aus dem Verkehr gezogene Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann mit dem Öffentlichmachen einer heimlich mitgeschnittenen Tonbandaufzeichnung strafbar gemacht hat.

Wie Behördensprecher Thomas Vecsey am Montag auf Anfrage der APA erklärte, ist bereits am 20. April gegen Hoffmann eine Anzeige eingegangen.

Es geht um den Verdacht des Missbrauchs von Tonaufnahmegeräten (§ 120 Strafgesetzbuch) sowie üble Nachrede. Hinter der Anzeige dürften Gernot Schaar, der ehemalige Vorsitzende der Rechtskommission der NADA, sowie die Mitglieder Alois Schittengruber, Burkhard Thierrichter und Karl Dobianer stehen. Hoffmann hatte diese in Verlegenheit gebracht, indem er ohne deren Wissen mit seinem Handy die Sitzung der Rechtskommission vom 5. Dezember 2011 mitschnitt, an deren Ende er für sechs Jahre gesperrt wurde. Im vergangenen März spielte Hoffmann dieses "akustische Protokoll" Medienvertretern sowie zahlreichen Politikern zu.

Gemäß § 120 StGB droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen, wenn ein Tonaufnahmegerät benützt wird, um sich oder einem anderen Unbefugten von einer nicht öffentlichen und nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten Äußerung eines anderen Kenntnis zu verschaffen. Derselbe Strafrahmen ist vorgesehen, wenn ohne Einverständnis des bzw. der Aufgezeichneten die Aufnahme einer nicht öffentlichen Äußerung einem Dritten zugänglich gemacht oder veröffentlicht wird.

Ob die Staatsanwaltschaft gegen Hoffmann ein Ermittlungsverfahren einleiten wird, dürfte sich in den kommenden Wochen entscheiden. In der Anzeige werden neben Hoffmann weitere Tatverdächtige genannt, über deren Identität der Behördensprecher keine Angaben machen wollte.

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