Neue Öffnungen: Jeglicher Sport und auch Zuschauer wieder möglich

Fußball, SK Rapid Wien -  St. Johann
Die Regierung gab erste Lockerungen bekannt. Indoor und Outdoor ist die Sportausübung unter Auflagen ab 19, Mai wieder möglich.

Sportausübung in jeglicher Form wird ab 19. Mai in Österreich wieder möglich sein. Damit dürfen auch Mannschafts- und Kampfsportler im Hallen- und Freiluftbereich wieder ihrer Leidenschaft nachgehen. Auch Zuschauer sind wieder erlaubt, maximal 50 Prozent der Sitzplätze dürfen belegt werden. Als Obergrenzen gelten in jedem Fall aber 1.500 Personen Indoor und 3.000 Outdoor, unabhängig von der Stadiongröße. Zutritt erhält, wer geimpft ist, getestet oder genesen.

Sport Austria-Präsident Hans Niessl freute sich, dass das schon länger geforderte kontrollierte Öffnen "auf Basis von praxiserprobten Präventionskonzepten, einem guten Contact Tracing und Eintrittstests" nun Realität wird. "Es ist erfreulich, dass dem kleinen Öffnungsschritt für den Nachwuchssport im März nun auf dieser Grundlage der große im Mai folgt und mit den 15.000 Sportvereinen der Gesundheitsmotor des Landes endlich wieder angeworfen wird", teilte Niessl in einer Aussendung mit.

Man wisse, dass die physische und psychische Gesundheit der Bevölkerung durch die Lockdowns aufgrund von Bewegungsmangel in den vergangenen Monaten schlechter geworden sei. "Durch das Hochfahren des gesamten organisierten Sportbetriebs - indoor wie outdoor - können wir hier nun gegensteuern. Klar ist aber auch, dass wir die Infektionszahlen weiterhin im Auge behalten und nötigenfalls auch wieder Gegenmaßnahmen ergreifen müssen. Deshalb ist es auch so wichtig, sich genau an die Vorgaben zu halten." Sein Appell laute, vorsichtig bleiben, aber Sport und Bewegung wieder nahezu vollumfänglich genießen.

Wie Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler (Grüne) in der Pressekonferenz der Regierung am Freitag betonte, gelte sein Dank auch Sport Austria und Präsident Niessl, mit dem er viele Gespräche geführt habe. Viele dieser Konzepte würden nun umgesetzt werden.

Vizekanzler Kogler zu Öffnungen in Kultur und Sport

Neben den Zutrittstest wird für Zuschauer an den zugewiesenen Sitzplätzen eine Maskenpflicht (FFP2) gelten, es gilt außerdem eine Registrierungspflicht. Das unabhängig davon, wie groß Stadien sind, maximal 3.000 Zuschauer zugelassen sind, begründete Kogler damit, dass man in der immer noch kritischen Situation vermeiden wolle, dass mehr als 3.000 Leute zusammenströmen.

Indoor gilt die Regel, dass zwanzig Quadratmeter pro Sportausübenden bemessen werden muss. Auch Abstandsregeln müssen außer im Mannschaftssport eingehalten werden. FFP2-Maskenpflicht herrscht überall außer bei der Sportausübung selbst.

"Grundsätzlich sind alle Sportarten wieder möglich, es sind nur entsprechende Tests vorzuweisen. Also Hallentennis, Kinderturnen, Rückengymnastik", listete Kogler beispielsweise auf. Freilich zählen da auch Fitnessstudios dazu. Outdoor gibt es Testpflicht nur bei Kontakt- und Mannschaftssportarten. Breitensport kann im Freien von bis zu zehn Personen pro Gruppe ausgeübt werden.

Die neuen Maßnahmen im Überblick:

Indoor

  • An Sportstätten gilt eine FFP2-Maskenpflicht (an der Rezeption oder in der Umkleide), außer bei der Sportausübung selbst. Beim Betreten muss dabei ein gültiges, negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder die Bestätigung einer durchgemachten Corona-Erkrankung vorgelegt werden (Grüner Pass). Zudem ist ein verpflichtender Abstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten (20m2 Fläche pro Person).
  • Bei Kontaktsportarten dürfen die Abstandsregeln kurzfristig unterschritten werden: Daher ist etwa auch Fußball wieder erlaubt.
  • Für Zuschauer gilt: Maximal 50 Prozent der Sitzplätze dürfen belegt werden. Indoor zudem maximal 1.500 Zuschauer, Outdoor maximal 3.000.

    Outdoor

    • Sport in üblicher Mannschaftsgröße ist wieder möglich, bei Kontakt- und Mannschaftssportarten gelten die oben genannten Nachweise (Testergebnis, Impfnachweis, etc.). 
    • Jede Sportstätte muss ein Präventionskonzept erstellen und einen Coronabeauftragten, eine Coronabeauftragte ernennen.
    • Die Anzeige und Bewilligungspflicht gilt bei Sport-Veranstaltungen nicht für die Sportausübung selbst, schon aber für allfällige Zuschauer an der Sportstätte.
    • Sperrstunde ist 22 Uhr
    • Breitensport ist ebenfalls in Gruppengröße im öffentlichen Raum möglich, aber maximal mit 10 Personen.

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