Das gilt bei der Öffnung der Gastronomie

Symbolbild.
Mitte Mai darf die Gastronomie wieder öffnen. Lesen Sie hier, welche Auflagen dabei gelten.

Ab 19. Mai darf die Gastronomie in ganz Österreich wieder öffnen. Sofern regional nicht strengere Maßnahmen gesetzt werden, gelten die folgenden Auflagen.

  • Schanigärten und Innenbereiche werden geöffnet.
  • Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.
  • Es gilt FFP2-Maskenpflicht. Am Tisch dürfen die Masken abgenommen werden.
  • Gäste müssen sich, wie schon letztes Jahr, mit Namen und Kontaktdaten registrieren.
  • In Innenbereichen dürfen pro Tisch dürfen maximal vier Erwachsene sitzen. Zugehörige Kinder werden nicht mitgezählt.
  • Im Freien dürfen bis zu zehn Erwachsene an einem Tisch Platz nehmen.
  • In geschlossenen Räumen darf nur im Sitzen konsumiert werden. Thekenbetrieb ist nicht gestattet, Selbstbedienungsbuffets dürfen unter Hygieneauflagen betrieben werden.
  • Zwischen den Tischen müssen mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden.
  • Gastronomiebetriebe müssen ein Präventionskonzept erstellen und einen Covid-19-Beauftragten ernennen.
  • Mitarbeiter mit Kundenkontakt können statt einer FFP2-Maske einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie sich im Rahmen von Berufsgruppentestungen testen lassen.
  • Sperrstunde ist um 22.00 Uhr.

Der Bundeskanzler zu den anstehenden Öffnungen

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