NADA und Rechtskommission

NADA und Rechtskommission
Die Bekämpfung des Dopings im Sport ist die Aufgabe der NADA.

Die "Nationale Anti Doping Agentur Austria GmbH" (NADA) nahm am 1. Juli 2008 als gesetzlich vorgesehene "Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung" ihre Arbeit auf. Zuvor hatte diese Funktion das Österreichische Anti-Doping Komitee (ÖADC) innegehabt. An der Spitze der NADA stand seither und bis zum Freitag als Geschäftsführer der Sportwissenschaftler Andreas Schwab. Der Steirer war 2008 nach einem Hearing vor Vertretern des Bundeskanzleramtes und des Österreichischen Olympischen Komitees dem damaligen ÖADC-Chef Michael Mader und Leichtathletik-Trainer Wilhelm Lilge vorgezogen worden.

Die Aufgabe der NADA, deren Gesellschafter der Bund, die Länder und österreichische Sportorganisationen sind, ist die Bekämpfung des Dopings im Sport. Ihr Jahresbudget beträgt rund zwei Millionen Euro. Damit koordiniert und führt sie Dopingkontrollen durch und leistet Präventionsarbeit. Zudem ist die NADA auch für die Einleitung und Abwicklung von Disziplinarverfahren bei Dopingvergehen verantwortlich, bis Mitte 2008 waren die Sportverbände selbst dafür zuständig gewesen.

Die Durchführung der Disziplinarverfahren obliegt der fünfköpfigen NADA-Rechtskommission. Bis zur ihrer Enthebung am Freitag stand ihr der Jurist Gernot Schaar vor. Zwei weitere Juristen (bisher: Alois Schittengruber, Burkhard Thierrichter), ein Chemiker/Toxikologe (Karl Dobianer) und ein Sportwissenschaftler (Norbert Bachl) sind die weiteren Mitglieder. Fünf Experten stehen als Ersatzmitglieder bereit.

Entscheidungen der Rechtskommission können bei der Unabhängigen Schiedskommission, der zweiten sportrechtlichen Instanz, angefochten werden. Das Schiedsgericht besteht aus drei ständigen Mitgliedern. Deren Urteile wiederum kann man beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne beeinspruchen.

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