"Marathon-Verfahren" für 85 Rapid-Fans

"Marathon-Verfahren" für 85 Rapid-Fans
37 Verhandlungstage lang wird es um die Randale am Wiener Westbahnhof am 21. Mai 2009 gehen.

Ab 3. Oktober müssen sich 85 Rapid-Fans nach den gewalttätigen Ausschreitungen am Wiener Westbahnhof vom 21. Mai 2009 im Wiener Straflandesgericht verantworten. Die Angeklagten, denen die Staatsanwaltschaft Landzwang und in einigen Fällen auch schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorwirft, erwartet ein "Marathon-Verfahren": Richterin Martina Frank hat nicht weniger als 37 Verhandlungstage ausgeschrieben, Urteile wird es erst Anfang 2012 geben. Als letzter Verhandlungstag ist der 26. Jänner geplant.

Stattfinden wird der Prozess im Großen Schwurgerichtssaal, der groß genug ist, um den Angeklagten, ihren Anwälten und der medialen Öffentlichkeit Platz zu bieten. Ob alle interessierten Fußball-Fans Aufnahme finden werden scheint fraglich - einige Rapid-Fangruppen sollen dem Vernehmen nach den Angeklagten bereits Beistandleistung in Form ihrer Präsenz zugesichert haben, zumal sich unter den Angeklagten der bereits gerichtlich vorbestrafte Chef der "Ultras" befindet.

Der wahre Hintergrund

Die zur Anklage gebrachten Rapid-Anhänger hatten angegeben, man habe Fans der Wiener Austria von einem Auswärtsmatch in Linz "abholen" wollen.

"Naturgemäß entsprang dieses Vorhaben keineswegs freundschaftlicher Gesinnung gegenüber den Anhängern des FK Austria, sondern war vielmehr die jahrelange Feindschaft und die den Angeklagten gemeinsame Bereitschaft zu gewalttätigem Verhalten wahrer Hintergrund", heißt es dazu in der Anklageschrift.

Die Polizei konnte Tumulte nur deshalb verhindern, weil man vorab von dem Vorhaben Wind bekommen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen hatte. Beamte schirmten den Bahnsteig ab, worauf zahlreiche Rapid-Fans auf die Einsatzkräfte losgingen.

Die Prügel-Szenen wurden von Überwachungskameras gefilmt. Anhand dieser Bilder konnten im Verlauf der Ermittlungen 165 Verdächtige ausgemacht werden. Davon konnte das Wiener Landeskriminalamt (LKA) nach monatelangen Erhebungen 93 Verdächtige namentlich ausforschen. In acht Fällen stellte sich heraus, dass es bei den Betreffenden keine hieb- und stichfesten Indizien für ein rechtswidriges Verhalten gab. Somit verblieben 85 Angeklagte, denen nun zumindest Landzwang vorgeworfen wird. Das Strafgesetzbuch sieht dafür bis zu zwei Jahre Haft vor.

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