Onisiwo: Ein Urteil mit einem brisanten Nachspiel

Onisiwo (re.) hatte in der Causa die Spielergewerkschaft VdF als Mitspieler.
Karim Onisiwo wechselt zu Mainz. Der Gerichtsstreit mit Mattersburg könnte Spielerverträge mit Optionen ins Wanken bringen.

Neues in der Causa Karim Onisiwo: Der Wiener unterzeichnete gestern erwartungsgemäß einen bis Sommer 2019 laufenden Vertrag beim deutschen Bundesligisten FSV Mainz.

Der Fall scheint also fürs Erste einmal geklärt. Der Teamspieler kickt nicht mehr für Mattersburg, der Vertrag wurde vom Arbeits- und Sozialgericht Wien in erster Instanz nachträglich für ungültig erklärt. Der Grund dafür: Mattersburg hatte 2014 im ursprünglichen Vertrag mit dem Spieler eine Option zur Verlängerung von 2015 bis 2017 vereinbart. Der Fehler: Bei dieser Option fehlte die übliche Aufbesserung des Gehalts.

Onisiwo und sein Berater haben einer nachträglichen Abänderung des Vertrages nur unter der Bedingung einer Aufbesserung des Gehalts und einer Ausstiegsklausel von 500.000 Euro für den Sommer 2015 zugestimmt. Mattersburg-Sportdirektor Lederer war mit dieser Variante angeblich einverstanden und wollte dazu nur noch die Zustimmung des Präsidiums einholen. Im daraufhin abgeschlossenen Sideletter, den Onisiwo am McDonald’s-Parkplatz von Mattersburg unterschrieben haben soll, war jedoch die Ausstiegsklausel nicht mehr enthalten. Mattersburgs zweiter Fehler: Lederer war als Sportdirektor gar nicht zeichnungsberechtigt.

In Folge erhielt Onisiwo zwar sein Gehalt, überwies es im Herbst jedoch an Mattersburg zurück, damit man ihm kein konkludentes Verhalten nachweisen konnte. Insgesamt beliefen sich laut Gerichtsurteil die Rückzahlungen in den Monaten August, September und Oktober auf 25.961 Euro (Gehaltsdetails siehe unten).

Hilfestellung

Onisiwo hatte in der Causa die Spielergewerkschaft VdF als Mitspieler. Geschäftsführer Rudolf Novotny meint nach dem Urteil: "Wir haben Mattersburg mehrmals auf die rechtlich problematische Situation aufmerksam gemacht und dem Verein eine einvernehmliche Lösung mit dem Spieler nahegelegt." Doch Mattersburg lehnte diese Lösung offenbar ab. Ebenso wiesen die Burgenländer ein Angebot eines englischen Klubs für Onisiwo ab.

Daraufhin legten der Spieler und sein Berater Klage wegen Nichtigkeit des Vertrages ein. Jetzt ist das Urteil gesprochen, Onisiwo ist zumindest in erster Instanz ablösefrei. Mattersburg hat Berufung angekündigt. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Novotny wertet das Urteil auch als Ergebnis in Richtung mehr Fairness bei Vertragsabschlüssen: "Bisher war es meist so: War der Spieler schlecht, wurde die Option vom Verein nicht gezogen. War der Spieler gut, wurde sie gezogen, meist nur mit einer geringen Gehaltsaufbesserung. Bisher waren die Vereine im Vorteil, jetzt hat sich die Lage der Spieler verbessert. Wichtig ist es, dass Spieler fair behandelt werden und entsprechende Vertragssicherheit gegeben ist."

Folgenreich

In der Urteilsbegründung findet man auf Seite 10 einen interessanten Passus, der für eine Revolution im Fußball sorgen könnte – sollte der Fall bis zum EuGH gehen. Es wird generell die Zulässigkeit einseitiger Optionsvereinbarungen in Spielerverträgen angezweifelt. "So gilt im Arbeitsrecht der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer in seiner Kündigungsfreiheit nicht stärker beschränkt werden darf als der Arbeitgeber", so das Urteil.

Sollten die bisherigen Optionen ihre Gültigkeit verlieren, dann müsste der Kollektivvertrag sofort adaptiert werden. Das ginge allerdings nur mit der Mitarbeit der Bundesliga, die Wert darauf legt, dass die Liga eine Ausbildungsliga ist und bleibt.

Dem KURIER liegen die Details des Vertrags zwischen Karim Onisiwo und Mattersburg vor.

Der Präzedenzfall

2004 konnte Markus Katzer seinen ablösefreien Wechsel zu Rapid durchsetzen, weil die Admira den auslaufenden Vertrag mittels Option ohne Erhöhung des Gehalts einseitig verlängerte.

Der Sideletter

Am 21. August 2014 wurde zwischen Mattersburg und Onisiwo mittels Sideletter zum Vertrag vom 30. Mai 2014 erst nachträglich eine Erhöhung des Gehalts um 15 Prozent bei Optionsziehung vereinbart.

Das Gehalt

In der zweiten Liga wäre das Gehalt von 5500 Euro um 15 % auf 6325 € brutto angestiegen, ebenso die Leistungsprämie für ein Remis von 700 € auf 805 € brutto. Durch den Aufstieg in die Bundesliga erhielt Onisiwo statt nun 8250 € Fixum 9488 € brutto. Die Leistungsprämie für ein Remis steigerte sich von 1050 € auf 1208 € brutto.

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