50+1-Regel in Deutschland: Sorgen bei Leverkusen, Freude für die Fans

FBL-GER-BUNDESLIGA-DORTMUND-HOFFENHEIM-PROTEST
Das deutsche Kartellamt stärkt die Forderung der Fans, Investoren aus der Bundesliga draußen zu halten. Zumindest den beiden Werksklubs drohen Probleme.

In Österreich herrscht eine Art Waffenstillstand.

Einige Vereine wollten die 50+1-Regel abschaffen, um sich leichter für Investoren öffnen zu können. Andere Klubs, allen voran die Mitgliedervereine Rapid und Sturm, argumentierten, dass vielmehr eine strengere Regelauslegung nötig wäre. Die lange Liste der Pleiteklubs, die sich an Geldgeber verkauft und dann bitter enttäuscht wurden, müsste als Warnsignal gelten.

Rausgekommen ist eine österreichische Lösung – ein Kompromiss, der alles so belässt, wie es in den vergangenen Jahren üblich und erlaubt war. Konkret geht es darum, dass jeder Verein zumindest 50 Prozent der Stimmrechte plus eine Stimme, also die Stimmenmehrheit, in seiner Kapitalgesellschaft innehaben muss.

Bericht des Kartellamts

In Deutschland wird der Kampf um die 50+1-Regel vor Gericht geführt. Die Fußball-Liga DFL hat bereits 2018 das Bundeskartellamt angerufen, um Rechtssicherheit zu erlangen.

Seit sieben Jahren wird versucht, zu klären, wo genau die juristische Grenze liegt. Auf der einen Seite stehen die Fan-Organisationen, die sich vor weiteren Konstruktionen wie bei Rasenballsport Leipzig oder einer Investorenplattform für Milliardäre wie die Premier League fürchten.

Auf der anderen Seite stehen einige Vereine, an der Front Hannover-Boss Martin Kind, der seinen Zweitligisten mit frischen Millionen zurück in die Bundesliga bringen will.

Der neueste Zwischenbericht des Bundeskartellamtes in Bonn erfreut eher die Fans. 50+1 sei grundsätzlich möglich, aber bei der „vorgeschlagenen Änderung der Bestandsschutzregeln für die vormaligen Förderklubs“ muss mit Blick auf das europäische Kartellrecht nachgebessert werden.

Was das heißt?

Bundesliga - Wolfsburg vs Bayer Leverkusen

Zwei Vereine müssen umplanen 

Leverkusen (mit dem Chemiekonzern Bayer im Rücken) und Wolfsburg (mit VW als Stütze) bekamen 1999 bzw. 2001 eine Ausnahme von der 50+1-Regel, weil die Klubinvestoren schon für mindestens 20 Jahre „erheblich gefördert“ hatten.

Hoffenheim einigte sich mit Investor und SAP-Gründer Hopp bereits 2023, wieder eine reguläre 50+1-Struktur anzunehmen.

Kartellamtschef Mundt meint, die Zeit der Ausnahmen für Leverkusen und Wolfsburg sei vorbei: „Die DFL muss für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die 50+1-Regel deshalb diskriminierungsfrei und konsequent anwenden.“

Auch bei den aktuellen Strukturen von Leipzig und Hannover meldet das Kartellamt zumindest Bedenken an.

Fortsetzung folgt.

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