Autocorso, Fähnchen, Hupkonzert - was ist erlaubt?

Autocorso, Fähnchen, Hupkonzert - was ist erlaubt?
Fankultur und Straßenverkehr: Der ARBÖ gibt Auskunft, was wirklich gestattet ist.

Wer das Fußball-Spektakel im Inland verfolgt und mit seiner Mannschaft mitfiebert, sollte folgendes berücksichtigen. Das Anbringen von Fähnchen am Auto ist grundsätzlich erlaubt, allerdings nur wenn es sich um sogenannte Scherzartikel handelt. (Nicht erlaubt sind hingegen offizielle Staatsfahnen, die ausschließlich dem Bundespräsidenten oder hohen diplomatischen Repräsentanten vorbehalten sind).

Zu beachten sind dabei die richtige Montage und die Sicherheitsbestimmungen, insbesondere bis zu welcher Geschwindigkeit die Verwendung auch produktzulässig ist. Nur so ist gewährleistet, dass bei einem möglichen Schaden durch Fähnchen, die während der Fahrt abbrechen, der Fahrer keine Haftung übernehmen muss.

Nicht erlaubt ist hingegen im Freudentaumel laut hupend durch Österreich zu fahren, wie Dr. Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, ausführt: „Hupen ist nur dann erlaubt, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Sonst ist es ausnahmslos untersagt und die Polizei kann Geldstrafen aussprechen.“

Und natürlich sind auch die Promillegrenzen während der Europameisterschaft nicht außer Kraft gesetzt: Maximal 0,5 Promille für Autofahrer und 0,8 Promille für Radfahrer sind erlaubt. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, sollte für ein ausgelassenes Fußballerlebnis entweder auf Alkohol oder das Fahrzeug verzichten. rät der ARBÖ.

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