Der nächste Zahltag aus der Ära von HC Strache als Sportminister: Hans Holdhaus junior, der im Oktober 2018 zusammen mit seinem Vater Hans senior vom Institut für sportwissenschaftliche- und sportmedizinische Beratung (IMSB) fristlos entlassen wurde, bekommt seine Abfertigung. Wie schon sein Vater. Mehr als 80.000 Euro (für Holdhaus brutto) muss der Nachfolgeverein „Leistungssport Austria – Bundesinstitut für Leistungs- und Spitzensport“ zahlen.
Der arbeitsrechtliche Prozess war unterbrochen worden, weil die Finanzprokuratur eine Sachverhaltsdarstellung eingereicht hatte – interessanterweise just am 17. Mai 2019, dem Tag, an dem das Ibiza-Video erschien und Strache bald Geschichte war. Danach wurde gegen Vater und Sohn wegen Fördermittelmissbrauchs ermittelt, das Verfahren wurde im Oktober 2021 allerdings eingestellt.
Die Bedeutung der Einstellung
„Das ist mehr wert als ein Freispruch“, sagt Richterin Gertraud Eppich bei der Verhandlung am Landesgericht Wiener Neustadt. Wenn die Ermittlungsbehörde nicht einmal so wenig findet, um ein Verfahren einzuleiten, dann sei der Anspruch des Klägers „zu einem hohen Prozentsatz gültig“, sagt sie.
Damit ist, nach dem Vater, auch beim Sohn der gute Ruf wieder hergestellt. Doch dieser hat noch eine weitere Rechnung offen. Er habe von der damaligen Vereinsführung einen Geschäftsführervertrag für die IMSB-Gesellschaft Consult auf drei Jahre bekommen. Den Job konnte er nicht ausüben, weil er ja fristlos entlassen wurde. Zu Unrecht, wie das Urteil jetzt bestätigte. Holdhaus hatte sich im Gesundheitsbereich selbstständig gemacht. Aufgrund der neuen Firma und vor allem aufgrund von Corona hat er weit weniger verdient. Den Fehlbetrag, rund 260.000 Euro (wiederum brutto), klagt er als Schaden ein, bei der Consult-Nachfolge-Gesellschaft LSA Breiten- und Gesundheitssport GmbH.
Das Service
Richterin Eppich bemüht sich um einen Vergleich in diesen beiden Verfahren: „Ich mache die Mediatorin. Das ist ein Service von mir.“ Sie stellt fest, dass durch die strafrechtliche Einstellung die Fristlose vom Tisch sein. Bei der anderen Klage müsse sie noch prüfen ob Holdhaus junior davon ausgehen konnte, dass der Vertrag auch gültig ist.
Schon bei der Aussicht 50 Prozent des Streitwerts in einem Vergleich zu zahlen, stellt LSA-Anwalt Rainer Radlinger den Begriff der „wirtschaftlichen Leistbarkeit“ in den Raum. Richterin Eppich weiß die Feststellung zu deuten und weist darauf hin, dass Vorstände eines Vereins im Fall eines Konkurses ganz anders haften als in einer GmbH.
Das Feilschen
Und tatsächlich bringt sie finanzielle Bewegung ins Spiel. Leistungssport-Austria-Vorstand Wolfgang Gotschke zieht sich mit seinen Anwälten Rainer Radlinger und Christoph Erler (Schwiegersohn von FPÖ-Politiker Norbert Seger und ORF-Publikumsrat) zurück und machen ein Angebot. Daraufhin stecken Holdhaus und sein Anwalt Peter Hajek die Köpfe zusammen und machen ein Gegenangebot. Für die LSA-Seite beginnt „die Todeszone“, für Holdhaus ist es „weit unter der Schmerzgrenze“.
Das Feilschen hat ein Ende. Der Teil des Prozesses um die Abfertigung wird mit einem Vergleich beendet. Der zweite Teil um den Vertrag von Holdhaus geht weiter. „Hier besteht ein Restrisiko für beide Parteien“, betont Richterin Eppich noch einmal. Vor allem aber werde sich der Prozess wegen der Einvernahme der Zeugen in die Länge ziehen, sicher bis 2023. Und vor allem werden die Verfahrenskosten steigen, wohl auf zumindest 100.000 Euro, die Anwaltskosten ebenso. Holdhaus muss die beim Vergleich um seine Abfertigung ohnehin tragen, und er muss auf jeden Fall noch länger auf sein Geld warten, wenn ihm die Richterin punkto Vertrag Recht gibt.
Wie weit ein Urteil zugunsten Holdhaus in die „Todeszone“ von Leistungssport Austria vordringt, ist fraglich. Beim Feilschen mit Holdhaus waren es 250.000 Euro (Abfertigung plus Schadenersatz wegen des Vertrags). Inzwischen müssen an Abfertigungen schon 280.000 Euro gezahlt werden, jetzt drohen weitere 260.000 Euro Forderungen von Holdhaus für den Geschäftsführervertrag plus 100.000 Euro Verfahrenskosten. Die Leistungssport Austria lebt hauptsächlich von den jährlichen eineinhalb Millionen Förderungen des Sportministeriums – 2021 waren es 1,552.000 Euro.
Die Verlängerung
Das Verfahren geht im Juni mit der Einvernahme von Mitgliedern des Präsidiums des IMSB weiter, die damals den Vertrag für Holdhaus junior beschlossen und unterschrieben haben. Dabei ist nicht zu erwarten, dass die Richterin klären wird, wer im Sportministerium die Verantwortung für die teure „Causa Holdhaus“ hat. Wenn Minister Kogler klären will, wer für die Altlasten aus der Ära Strache verantwortlich ist, dann muss er dies intern machen. So wie bei der dubiosen Vergabe von zwei Studien an Sophie Karmasin, deren Hintergründe die Revision im Ministerium klären soll.
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