Offene Türen für Studierende

Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat sich bei den Zugangsbeschränkungen für die Studiengänge Rechtswissenschaften und Chemie nicht durchgesetzt. Das ist gut so.

Wie die im Juni veröffentlichte Studie der Arbeiterkammer zeigt, hat sich mit der Einführung der Aufnahmeprüfungen das Publikum in den Hörsälen verändert. Die soziale Durchmischung wurde geringer. Im Zuge dessen wurde der Anteil der Studentinnen und Studenten aus Akademiker-Familien größer. Bildung aber sollte für jede Person, irrelevant aus welchen Verhältnissen sie stammt, zugänglich sein.

Das Argument der besseren Lenkung von Studierendenströmen durch die Aufnahmetests bestätigte sich nicht. 2014 gab es nur einen geringen Unterschied zwischen den Einführungsvorlesungen des Rechtswissenschaft-Studiums (kein Aufnahmetest) und des Studiums der Publizistik und Kommunikationswissenschaften, bei dem es eine Zugangsbeschränkung gibt. Die Einführungsvorlesungen, die im selben Hörsaal abgehalten wurden, waren gleichermaßen überfüllt.

Hinzu kommt, dass durch diese Aufnahmetests die Möglichkeit des "Ausprobierens" nicht mehr gegeben ist. Denn für zwei Aufnahmetests zu lernen, kann für viele ein finanzielles und zeitliches Problem darstellen. Davon profitieren nur Unternehmen, die teure Vorbereitungskurse anbieten.

Es sollte auch nicht vergessen werden, was jenen Personen bevorsteht, die einen solchen Aufnahmetest nicht bestehen. Sie haben zwei Möglichkeiten: Ein ganzes Jahr zu warten, um den Test nochmals zu absolvieren oder ihr Wunsch-Studium aufzugeben.

Hier setzt auch das Sprichwort „Zeit ist Geld ein“. Denn erschwerend kommt hinzu, dass nach zweimaligen Studiums-Wechsel oder „nicht-erfolgreichem-Studieren“ die Familienbeihilfe teilweise nicht mehr ausgezahlt wird.

Gerade für Studienanfänger ist das Ausprobieren und Orientieren auch ohne weitere Zugangsbeschränkungen schwierig genug.

Kommentare