AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Werbeflächen auf den Portalen der Telekurier Online Medien GmbH & Co KG.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Telekurier Online Medien GmbH & Co KG

(Vertragspartner, in der Folge kurz „Betreiber“) Leopold-Ungar Platz 1, 1190 Wien, FN: 216605m des Handelsgerichts Wien, campaigns@kurier.at

nachstehend „Telekurier“

Geltung und Vertragsabschluss

Telekurier erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und der jeweils gültigen Preisliste. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Telekurier und seinen Auftraggebern, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Der Auftraggeber kann diese AGB jederzeit unter kurier.at/agb und die aktuelle Preisliste jederzeit unter kurier.at/preisliste aufrufen, ausdrucken, herunterladen bzw. speichern.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen, sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von Telekurier schriftlich bestätigt werden. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Auftraggebers widerspricht Telekurier ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers bedarf es nicht.

Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar und regeln das Verhältnis zwischen dem Telekurier und seinen Auftraggebern bei der Erteilung und Abwicklung von Werbeaufträgen für vom Telekurier vermarktete Online-Medien (zB: kurier.at, futurezone.at, events.at, film.at, freizeit.at, motor.at, family.at, k.at, u.a.).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980 - CISG).

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

1. Vertragsgegenstand und Begriffsbestimmungen

1.1 „Angebot“ im Sinne dieser AGB ist das Angebot des Telekurier über die Schaltung und Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel auf den vom Telekurier zum Zwecke der Verbreitung von Werbung angebotenen Online-Seiten. Soweit nicht ausdrücklich anders als verbindliches Angebot bezeichnet, sind Angebote des Telekuriers freibleibend, d. h. nicht bindend, und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen.

1.2 "Werbeauftrag" im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in den von Telekurier vermarkteten Informations- und Kommunikationsdiensten (nachfolgend gemeinsam "Werbefläche" genannt), zum Zwecke der Verbreitung.

1.3 "  Werbekunde" ist diejenige Person oder das Unternehmen, für die Telekurier Werbemittel platzieren soll. Werbekunde kann entweder der Werbetreibende selbst (der eigene Waren oder Dienstleistungen bewirbt) oder eine Werbe- oder Mediaagentur sein, die im Auftrag eines Dritten für dessen Waren und Dienstleistungen wirbt.

1.4 Ein "Werbemittel" im Sinne dieser AGB sind die Werbematerialien (Werbebanner oder Advertorials), die der Werbekunde Telekurier zur Platzierung auf den Werbeplätzen zur Verfügung stellt. Die Spezifikationen für sämtliche Werbemittel sind in der jeweils aktuellen Preisliste des Telekurier angeführt und können jederzeit unter kurier.at/preisliste aufgerufen, ausgedruckt und herunterladen werden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Bei einem Werbeauftrag kommt ein Vertrag, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart, durch Veröffentlichung des Werbemittels (bei mehreren Werbemitteln des ersten Werbemittels) oder durch Bestätigung des Telekurier in Textform (Mail, Brief, Telefax) zustande. Sofern ein verbindliches Angebot durch Telekurier erfolgte, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Werbekunden zustande.

2.2 Soweit Werbe- oder Mediaagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen mit der Werbe- oder Mediaagentur zustande. Telekurier ist berechtigt, von den Werbe- bzw. Mediaagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. Werbeaufträge von Werbe- und Mediaagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Werbetreibenden bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Telekuriers. Soweit Werbe- oder Mediaagenturen Aufträge erteilen, behält sich Telekurier das Recht vor, Buchungsbestätigungen auch an den Auftraggeber der Agentur weiterzuleiten.

2.3 Der Werbekunde ist nicht berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag gegenüber Telekurier (d.h. die gebuchten Werbeflächen) auf Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen, sofern nicht die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Telekurier vorliegt. Telekurier ist berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag abzutreten.

2.4 Der Werbekunde hat Telekurier jede Änderung seiner Firma, Ansprechpartner, Anschrift oder von sonstigen Kontaktinformationen (Tel., Fax, E-Mail etc.) umgehend, spätestens binnen 5 Werktagen per Brief, Fax oder per Email anzuzeigen.

3. Cookies und Analysetools:

3.1 Telekurier weist darauf hin, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen der Einsatz von Cookies und sonstigen Analysetools in Werbeschaltungen nur unter folgenden Bedigungungen zulässig ist

AGB

3.2 Aufträge für Werbeschaltungen, die diesen Bedingungen nicht entsprechen können von Seite des Telekurier nicht akzeptiert werden. Für den Fall, dass diese Bedingungen nicht eingehalten sind, kommt ein Vertrag nicht zustande. Ein nachträglicher Wegfall führt entweder zu sofortigen Vertragsbeendigung oder zur Rückabwicklung. Der Werbekunden trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bedingungen. Ein Nichtvorhandensein oder ein nachträglicher Wegfall geht zu seinen Lasten.

4. Werbeschaltung

4.1 Telekurier wird das vom Werbekunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material (Werbemittel) für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Anzahl der Werbemittelschaltungen) auf der vertraglich festgelegten Werbefläche platzieren.

4.2 Ist in dem Werbeauftrag nur ein Gesamtwerbevolumen festgehalten, so wird Telekurier die Größe und Terminierung der einzelnen Werbemittelschaltungen abhängig von der Verfügbarkeit im Einvernehmen mit dem Werbekunden, ansonsten nach Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses des Werbekunden, vornehmen. Telekurier trägt dafür Sorge, dass die vertragsgegenständlichen Schaltungen innerhalb der Vertragslaufzeit auch gebucht werden.

4.3 Telekurier wird den Werbekunden über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten AdImpressions und/oder AdClicks in einem durch Telekurier vorgegebenen Format berichten. Maßgeblich sind die von Telekurier über ihren Ad-Server ermittelten Daten. Sollten andere Messmethoden gewünscht werden, ist dies vor Anzeigenschaltung zu vereinbaren. Die daraufhin von Telekurier gelieferten Messergebnisse sind maßgeblich. Die entstehenden Kosten der Messung werden in diesem Fall dem Werbekunden weiterbelastet. Eine unangemeldete Messung des Werbekunden ist unzulässig.

4.4 Sollten die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht werden, werden sich die Parteien über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit einigen.

4.5 Der Werbekunde hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbefläche an einer bestimmten Position der jeweiligen Werbefläche sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Werbefläche. Eine Umplatzierung der Werbefläche innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der Werbefläche ausgeübt wird. Sofern Telekurier eine Darstellung im unmittelbar sichtbaren Bereich garantiert, ist der Kunde zur Zahlung eines Aufschlags verpflichtet.

4.6 Der Werbekunde ist verpflichtet, die Werbung nach erstmaliger Schaltung zu prüfen, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.

4.7 Soweit die Werbemittel nicht offensichtlich als Werbung erkennbar sind, ist Telekurier berechtigt, aber nicht verpflichtet, sie als solche kenntlich zu machen oder zu verlangen, dass der Werbekunde eine entsprechende Kennzeichnung vornimmt. Hierzu zählt insbesondere die Möglichkeit, die Werbemittel mit dem Wort "Anzeige"/“Werbung“/“Sponsored Content“ zu kennzeichnen und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

4.8 Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so hat der Abruf innerhalb eines Jahres seit Vertragsschluss zu erfolgen. Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt.

4.9 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die Telekurier nicht zu vertreten hat, so hat der Werbekunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Telekurier zu erstatten.

5. Datenanlieferung / Einbindungsnachweis

5.1 Der Werbekunde ist verpflichtet, die Werbemittel bei Standardwerbeformen bis spätestens drei Werktage, bei Sonderwerbeformen und RichMedia- oder Sonderformaten bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin in vollständiger, einwandfreier und insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben des Telekuriers in zur Schaltung geeigneter Form anzuliefern.

5.2 Bei nicht ordnungsgemäßer, verspäteter oder unterbliebener Anlieferung bzw. nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen.

5.3 Im Falle der Einbindung von Werbeschaltungen auf Basis von AdImpressions kann Telekurier die gelieferte Menge an AdImpressions durch Einbindung eines Zählpixels nachweisen.

5.3 Telekurier ist berechtigt, die Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu archivieren. Eine Verpflichtung, zur Archivierung oder Werbemittel an den Werbekunden zurückzuliefern, besteht jedoch nicht.

5.4 Kosten des Telekuriers für vom Werbekunden gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Werbekunde zu tragen.

6. Pflichten des Werbekunden und Ablehnungsrecht

6.1 Der Werbekunde garantiert, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt und die Werbemittel deutlich als Werbung erkennbar sind. Der Werbekunde garantiert ferner, dass die Werbemittel und die Seiten, auf die durch einen Link verwiesen wird, keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzen und/oder nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche, medienrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschutzrechtliche) Bestimmungen verstoßen und/oder nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornografischer oder jugendgefährdender Natur sind und/oder keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Links, Programme oder Verfahren, die das Netzwerk des Telekurier (einschließlich sämtlicher eingesetzter Hard- und Software) oder einzelne Betreiber oder Internetnutzer schädigen können, beinhalten oder deren Verbreitung ermöglichen und/oder alle erforderlichen Einwilligungen zur Vervielfältigung/Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachen oder anderen Verwertungsformen (ggf. auch seitens Verwertungsgesellschaften) haben.

6.2 Der Werbekunde überträgt Telekurier die für die Durchführung des Werbeauftrages erforderlichen zeitlich, örtlich und inhaltlich beschränkte Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Schutzrechte. Darüber hinaus ist Telekurier berechtigt, die vorgenannten Rechte zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. Pressemitteilungen und Präsentationen) auch vor und nach Ausführung des Werbeauftrags auszuüben.

6.3 Der Werbekunde (sowie ggf. die Werbe- oder Mediaagentur) stellt Telekurier auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Verwertungsgesellschaften frei, die wegen der Telekurier überlassenen und veröffentlichten Werbemittel geltend gemacht werden. Im Falle eines Verstoßes dieser Bestimmungen stellt der Werbekunde den Telekurier von allen etwaigen daraus entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, voll umfänglich auf erstes Anfordern frei. Eine Pflicht zur Prüfung der Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels besteht für den Telekurier nicht.

6.4 Telekurier behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. ohne Vorankündigung für die weitere Verbreitung zu sperren, insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Österreichischen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form Rechte Dritter oder die Interessen des Telekurier verletzt. Insbesondere gilt dies auch für Werbeaufträge, die den unter Punkt 3. dargelegten Bedingungen nicht entsprechen. Telekurier wird Werbekunden über eine Ablehnung oder Sperrung sowie die Gründe hierfür informieren. Dem Werbekunden steht es frei, Telekurier ein neues bzw. geändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Werbekunden.

6.5 Bei Werbemitteln, die in ihrem Erscheinungsbild der redaktionellen Gestaltung der Online-Medien entsprechen, behält sich Telekurier ein Einspruchsrecht vor. Werbemittel, die redaktionell gestaltet sind, müssen sich optisch unterscheiden und mit dem Wort „Anzeige“, „Bezahlte Werbung“ oder „Sponsored Content“ gekennzeichnet sein. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als werbliche Veröffentlichung erkennbar sind, werden als solche vom Telekurier mit einer der genannten Bezeichnungen deutlich gekennzeichnet.

6.6 Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Telekuriers. Die Werbungtreibenden sind namentlich zu benennen. Telekurier behält sich die Erhebung eines Verbundaufschlags bzw. eine abweichende Rabattierung vor.

6.7 Der Auftraggeber hat während der gesamten Laufzeit des Vertrages die Webseiten, auf die von dem Werbemittel verlinkt werden soll, aufrechtzuerhalten.

6.8 Ist der Auftraggeber wegen des Inhalts eines Werbemittels bereits abgemahnt worden bzw. wird abgemahnt oder hat er eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bereits abgegeben oder gibt er eine solche ab, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Telekurier hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, haftet Telekurier auch nicht für den dem Auftraggeber durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Werbemittel(inhalte) entstehenden Schaden.

7. Gewährleistung des Telekuriers

7.1 Telekurier gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Werbekunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine 100%ige Erreichbarkeit der Werbefläche zu gewährleisten. Insbesondere sind dem Werbekunden die folgenden möglichen Ausfallzeiten bekannt: Wartungsarbeiten bis zu 2h/Woche, technische oder sonstige Probleme, die nicht im Einflussbereich von Telekurier liegen, bis ein reibungsloser Betrieb wieder gewährleistet werden kann, z.B. wegen Hackangriffen, höherer Gewalt, Streiks, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern, Netzbetreibern oder Leistungsbetreibern, von deren Leistung der Betrieb von Telekurier abhängt) von bis zu 24h (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung.

7.2 Ebenso ist dem Werbekunden bekannt, dass Fehler in der Darstellung des Werbemittels nicht vorliegen, wenn durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Software und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern), durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sog. Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

7.3 Bei einem Ausfall des Ad-Servers über den vorgenannten Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Werbekunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.4 Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Werbekunde Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt Telekurier eine hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Werbekunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

7.5 Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Werbekunde bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Werbekunde nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

7.6 Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die Telekurier nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsbetreibern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Telekurier bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Werbekunde hierüber informiert.

7.7 Telekurier haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit und Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit eines einfachen Erfüllungsgehilfen, wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.

7.8 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

8. Preisliste

8.1 Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste (diese kann jederzeit unter kurier.at/preisliste aufgerufen, ausgedruckt, heruntergeladen bzw. gespeichert werden). Eine Änderung der Preisliste bleibt vorbehalten. Für von Telekurier bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von Telekurier zumindest einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt wurden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Werbekunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden einer Preiserhöhung ausgeübt werden.

8.2 Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten des Telekuriers zu halten. Die von Telekurier gewährte Abschlussprovisionen dürfen an die Auftraggeber der Werbemittler weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

9. Verrechnung und Zahlung

9.1 Die Rechnungslegung erfolgt jedenfalls zu Ende eines Kalendermonats, bei Werbeaufträgen mit einem Schaltzeitraum von mehr als einem Monat aliquot - zu Ende eines jeden Monats.

Auf Wunsch erfolgt die Rechnungslegung auch vorab.

9.2 Zahlungsbedingung: zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto Kasse, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen i.H.v. 8% über dem Basiszinssatz berechnet. Telekurier kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

 Im Falle des Verzugs mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Werbekunden sofort zur Zahlung fällig. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Werbekunden, Sitz des Werbekunden im Ausland oder einem Erstauftrag durch den Werbekunden berechtigen Telekurier, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen von Werbemitteln oder weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

10. Stornierung von Aufträgen

Grundsätzlich ist eine Stornierung von Aufträgen möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per Email bei Telekurier eingehen. Bei einer Stornierung bis spätestens 10 Tage vor Schaltungsbeginn entstehen dem Werbekunden keine Kosten. Eingehende Stornierungen innerhalb von 10 Werktagen vor Schaltungsbeginn werden grundsätzlich pauschal mit einer Aufwandsentschädigung von 50% des stornierten Auftragsvolumens berechnet. Bei einer Stornierung nach dem geplanten Kampagnenstart werden 100% des Auftragsvolumens verrechnet.

11. Datenschutz / Vertragsstrafe bei unrechtmäßiger Nutzung

10.1 Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

10.2 Sofern beim Werbekunden anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Werbekunde diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne unter Maßgabe der Bedinungen gemäß Punkt 3 auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Werbeflächen des Telekuriers generiert worden sind.

10.3 Darüber hinaus ist dem Werbekunden eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm für Werbeflächen des Telekuriers ausgelieferten Werbemittel untersagt.

10.4 Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf dem Onlineangebot des Telekuriers und deren weitere Nutzung.

10.5 Setzt der Werbekunde für die Schaltung von Werbemitteln auf den Werbeflächen des Telekurier Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.

10.6 Für jeden Verstoß gegen die Verpflichtung aus vorgenannten Absätzen (1-5) zahlt der Werbekunde an Telekurier eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Preises des Auftrags, aus dem die unzulässige Datennutzung stammt. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

10.7 Der Werbekunde ist zudem ausdrücklich verpflichtet personenbezogenen Daten unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur verarbeiten. Er haftet dem Telekurier uneingeschränkt für alle nachteiligen Folgen der Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten im Rahmen seines vertraglichen und/oder gesetzlichen Verantwortungsbereichs und wird den Telekurier bei Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos halten. Diese Schadenersatzpflicht erfasst im gesetzlich zulässigen Ausmaß insbesondere auch behördliche Geldbußen, die dem Telekurier wegen eines dem Werbekunden zuzurechnenden Verhaltens auferlegt wurden. Der Werbekunde trägt gegenüber dem Telekurier die Beweislast dafür, dass ein im Zusammenhang mit einer von ihm durchgeführten Datenverarbeitung verursachter Schaden nicht die Folge von ihm zu vertretender Umstände ist.

10.8 Telekurier ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Werbekunden auf Produktebene zur Veröffentlichung an Fokus Media Research und/oder Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten. Diese Daten werden seitens des/der Unternehmen aggregiert und in den Markt kommuniziert.

Stand Mai 2018

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