Urlaub sorgt oft auch für Ärger

Aufreger 2014 sind Stornos, schlechte Unterbringung und Ärger mit den Flügen.

Nicht immer kommt man entspannt und glücklich aus dem Urlaub zurück, sondern so mancher Tourist hat jede Menge Ärger im Reisegepäck. Wenn es Grund zu Beschwerden gab, dann waren das heuer vor allem Stornos wegen politischer Unruhen, mangelhafte Unterkünfte, Lärm & Co sowie verspätete oder gestrichene Flüge. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte AK-Auswertung von 153 Reklamationen beim VKI.

Fast jeder vierte unglückliche Urlauber wollte über die Sicherheitslage im Urlaubsland oder die Verhältnisse an Ort und Stelle Bescheid wissen und ließ sich über kostenlose Reisestornos oder Umbuchungen beraten. Rund 22 Prozent waren wegen der schlechten Unterbringung und anderen Mängeln aufgebracht. Meist ging es um desolate, abgewohnte Zimmer und Lärm durch Flugzeuge oder Feste. In einem Fall wurden Kreuzfahrtpassagiere von Wanzen geplagt. Thema waren auch Strände, die nicht zum Baden geeignet waren oder anders aussahen als im Prospekt.

Was im Urlaub alles schiefgehen kann

Urlaub sorgt oft auch für Ärger

abzocke_ cc nd nc by Lαin.jpg
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

Bed_bug,_Cimex_lectularius_ public domain_ Piotr Naskrecki.jpg
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

chef_ cc nc by Renee Fowler.jpg
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

dieb_ cc sa nc by Spanner Dan.jpg
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

fremdsprache_ cc by Tomasz Sienicki.JPG
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

kokos_ cc by notsogoodphotography.jpg
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

nervige urlauber
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

orientierungslos_ cc sa by Ed Yourdon.jpg
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

Urlaub sorgt oft auch für Ärger

CROATIA EU ECONOMY
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

Warnstreiks bei Lufthansa
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

Urlauber wählten die ekligsten Hotelpools
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

Urlaub sorgt oft auch für Ärger

BRITAIN AUCTION YETI PHOTOS
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

Jeder Fünfte ärgerte sich über seinen Flug: gestrichen oder stark verspätet. Die geltend gemachten Entschädigungsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung wurden mehrfach von den Linien verweigert - meist mit dem Hinweis auf technische Gebrechen. Klagen gab es auch über beschädigtes Gepäck.

Auch die Kosten erhitzten die Gemüter: So waren etwa bei Onlineportalen die Angaben intransparent oder es gab Zuschläge, die erst nach der Buchung ersichtlich waren. Leistungsänderungen knapp vor der Abreise sorgten ebenfalls für Kritik.

Die AK hat jene 153 Anfragen analysiert, die von Mitte Juni bis Mitte Juli an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) herangetragen wurden. 39 Prozent hatten eine Pauschalreise gebucht. Etwas mehr als die Hälfte der Beschwerden ging auf Flüge zurück, vier auf eine Ferienunterkunft und fünf Anfragen betrafen andere Leistungen wie Mietwagen, Bahn oder Bus. Die Buchungen erfolgten in zwei Drittel der Fälle online. Die Anfragen bezogen sich vor allem auf die Reiseorte Israel, Spanien und Italien.

Steilküste statt Sandstrand, lärmende Baustelle statt Pool vor dem Fenster, Hotel überbucht und die Ersatzunterkunft minderwertig: Wenn der Traumurlaub zum "Horrortrip" wird, hat der Reisende Ansprüche auf Preisminderung und möglicherweise auch Schadenersatz. Denn grundsätzlich gilt die "Prospektwahrheit": Die im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen müssen auch erbracht werden.

Wiener Gerichte haben in den vergangenen Jahren folgende Entscheidungen getroffen (siehe Bildergalerie). Allerdings erheben diese Beispiele keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, es kommt immer auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an.

Urlaub sorgt oft auch für Ärger

Bed_bug,_Cimex_lectularius_ public domain_ Piotr Naskrecki.jpg
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

Archivfoto aus 2005: Charles Graner saß sechseinhalb Jahre im Gefängnis.
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

schimmel zimmer
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

CHINA HONG KONG PROPERTY PRICES NEW RECORD SET
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

Urlaub sorgt oft auch für Ärger

GERMANY FEATURE
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

Vollkornbrot, Käse, Gemüse - ideale Energiespender für eine ausgedehnte Wanderung
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

Urlaub sorgt oft auch für Ärger

EPAepa03003671 A Balinese seaweed farmer carries her harvest in Nusa Dua, Bali, Indonesia, 15 November 2011. The Indonesian resort island of Bali will host the 19th Association of South East Asian Nations (ASEAN) Summit on 17-19 November 2011. EPA/STEP
Urlaub sorgt oft auch für Ärger

Urlaub sorgt oft auch für Ärger

Urlaub sorgt oft auch für Ärger

Urlaub sorgt oft auch für Ärger

APNHuehner laufen am Donnerstag, 25. Maerz 2010, in Grossenhain, Sachsen, im Freigehege der Grossenhainer Gefluegelhof GmbH herum. Im Schnitt legt jedes Huhn pro Tag ein Ei. Freiland-Eier kommen mit der Zahl 1 im Kennzeichnungsstempel in den Handel. (apn

Der Urlauber hat jedenfalls einen Gewährleistungsanspruch. Warten solche negative Überraschungen, sollte man gleich Verbesserungen verlangen. Wird oder kann der Mangel nicht behoben werden: Beweise sichern. Fotos, Videos, Zeugen und eine schriftliche Bestätigung der Reiseleitung, dass man auf die Mängel aufmerksam gemacht hat, erleichtern die Geltendmachung der Ansprüche.

Umfassende Dokumentation ist wichtig

Trifft den Reiseveranstalter am verpatzten Urlaub ein Verschulden, steht neben den Gewährleistungsansprüchen auch Schadenersatz zu. Verursachen die Speisen des Hotels beispielsweise eine Salmonellenvergiftung mit ihren bekannt unangenehmen Folgen, dann hat man Anspruch auf Schadenersatz für Heilungskosten und Schmerzensgeld. Wichtig ist in solchen Fällen die umfassende Dokumentation des Krankheitsverlaufes.

Wenn die Reise zur Gänze oder weitgehend vereitelt wird, kann - bei Pauschalreisen - für die entgangene Urlaubsfreude Geldersatz geltend gemacht werden. Bei der Bemessung des Schadenersatzanspruchs wegen entgangener Urlaubsfreude hat das Gericht insbesondere auf die Schwere und Dauer des Mangels, den Grad des Verschuldens des Reiseveranstalters, den vereinbarten Zweck der Reise sowie die Höhe des Reisepreises Bedacht zu nehmen. Gewährleistungsansprüche müssen binnen zwei Jahren ab Rückkehr aus dem Urlaub, Schadenersatzansprüche binnen drei Jahren ab Eintritt des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.

Kommentare