Andere Länder, andere Strafen

Hohe Strafen im Urlaub vermeiden.
Einsatz von Inkassobüros unterstützt grenzüberschreitende Strafverfolgung.

Die Carabinieri sind für ihre Dreistigkeit in puncto Verkehrsstrafen berüchtigt. Schon in den vergangenen Jahren kassierten die italienischen Polizisten von Pkw-Touristen Millionen an Strafgeldern ein.

Eine wahre Strafzettel-Flut löste dabei die Umweltzone ("zona traffico limitato") in Italiens Städten aus. Diese Zonen, wie in Udine oder Florenz, sind so schlecht beschildert, dass Lenker – völlig unbewusst – in die videoüberwachten Gebiete einfahren. Und schon schnappt die Abzocker-Falle zu. Ein Grazer wurde kürzlich mit 500 Euro zur Kasse gebeten. Er bezahlte, denn sonst wäre sein Pkw sichergestellt worden.

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In Deutschland ist es zwar nicht verboten nackt Auto zu fahren, tunlichst vermeiden sollte man aber textilfrei auszusteigen. 40 Euro Bußgeld kann das kosten.

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Wenn Sie im Urlaub auf Nessi treffen, versuchen Sie es unversehrt zu lassen, denn die Briten haben das Ungeheuer von Loch Ness unter Naturschutz gestellt.

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Wenn Sie in China jemanden vor dem Ertrinken retten, werden Sie nicht als Held gefeiert, denn: In das Schicksal anderer darf nicht eingegriffen werden.

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In Florida dürfen Mistkübel nicht sexuell belästigt werden. Noch kurioser: Nackt duschen ist verboten. Und Orangen dürfen nicht in der Badewanne verzehrt werden.

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Ob man dort von diesem Herrn schon gehört hat?

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Im Italienurlaub im Sommer alte Winterreifen "abzufahren" kann teuer werden. Im beliebten Nachbarland wurde ein Gesetz erlassen, das die Urlaubskasse schnell überstrapazieren könnte. 400 bis 1700 Euro sind fällig, wenn man in Italien in den Sommermonaten mit den "Winterpatscherl" erwischt wird.

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Ordnung sowie Sicherheit sind auch in Triest Thema. Bürgermeister Roberto Cosolini führte eine Regelung ein, laut der Geschäfte, Cafés und andere Lokale in der Innenstadt zwischen 23 und 5 Uhr keine Getränke in Flaschen und Dosen mehr verkaufen dürfen. So soll die Innenstadt sauber gehalten werden

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In Rom ist das Hinsetzen beim Essen oder Trinken an historischen Plätzen in der römischen Altstadt verboten.

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In der Stadt Eboli, darf man nicht beim Schmusen im Auto erwischt werden. Sonst drohen auch hier bis zu 500 Euro Strafe.

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Das Füttern von Tauben muss man sich leisten können: Auf dem Markusplatz in Venedig  drohen bis zu 450 Euro Strafe und in der toskanischen Stadt Lucca können es sogar 500 Euro werden.

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Schlechte Nachrichten für Möchtegern-Bauherren: In der venezianischen Stadt Eraclea ist es untersagt, am Strand Burgen zu bauen oder Löcher in den Sand zu buddeln.

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Aber auch Großbritannien steht den Italienern in Sachen verrückte Gesetze um nichts nach: Dort dürfen sich Betrunkene nicht in Pubs und Restaurants aufhalten.

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Und wenn es nun doch einmal passiert, dass man im Pub betrunken wird, sollten Männer auf keinen Fall auf Flirtkurs gehen. Frauen um Sex zu fragen kann nämlich brenzliger werden als in anderen Ländern: Die Strafe beträgt bis zu 180 Euro oder drei Monate Gefängnis.

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Vorsicht: Es ist auch nicht gestattet, die Briefmarke der Queen verkehrt herum auf die Postkarte zu kleben. Das gilt als Hochverrat.

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Es ist zwar nicht erlaubt, im britischen Parlament zu sterben, wenn es nun aber doch passieren sollte, hat der Tote Anrecht auf ein Staatsbegräbnis.

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Langos-Liebhaber aufgepasst: In Indiana ist es nach heftigem Knoblauchverzehr vier Stunden lang untersagt, Straßenbahn zu fahren oder ein Kino und Theater zu besuchen.

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Ist man in Illinois bargeldlos unterwegs, kann man wegen Landstreicherei verhaftet werden.

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In Texas darf man ohne Windschutzscheibe fahren, wer jedoch keine Scheibenwischer besitzt, macht sich strafbar.

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Egal wie heiß die Suppe ist, schlürfen Sie ja nicht in der Öffentlichkeit, wenn Sie sich in New Jersey befinden. Andernfalls können Sie verhaftet werden.

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Im Hotel Pornos zu sehen, ist in Israel strafbar. Wer dabei erwischt wird, kann bis zu drei Jahre hinter Schwedischen Gardinen landen.

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Fährt man in Moskau ein schmutziges Auto, kann es bis zu 200 Euro Bußgeld kosten.

Wer in Italien eine brennende Zigarette aus dem Wagen wirft, muss mit 120 Euro Strafe rechnen (in Österreich kostet das Delikt 36 Euro). Und bei Alkohol am Steuer droht Gefängnis. Ab 0,8 Promille warten sechs Monate Haft und 800 Euro Strafe. Ab 1,5 Promille wird das Fahrzeug eingezogen und versteigert. Es empfiehlt sich daher – auch bei kurzen Auslandstrips mit dem Pkw – die Verkehrsregeln strickt zu befolgen.

Denn die durchwachsene Wettersituation der kommenden Woche wird Tausende zu einem Spontan-Urlaub in sommerliche, mediterrane Gefilde locken. In den kommenden Tagen wechseln sich in Österreich Wolkenfelder, Gewitter, Regen und Hagel mit seltenen Sonnenfenstern ab. Es bleibt drückend schwül, die Höchstwerte klettern dabei bis maximal 30 Grad.

Und schnell Entschlossene vergessen gerne, sich über die (oft ungewöhnlichen) Verkehrsvorschriften der Zielländer zu informieren. Demgegenüber steht ein rigoroses Vorgehen der Behörden in den beliebtesten Urlaubsländern.

EU-Strafabkommen

"Vor allem auch, weil im EU-Raum ein Vollstreckungsabkommen bezüglich Verkehrsstrafen eingeführt wurde. Nur Italien, Griechenland und Irland haben den EU-Rahmenbeschluss noch nicht umgesetzt", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Bedeutet, dass die jeweiligen Strafverfolgungsbehörden ihre Zahlungsaufforderungen an den Wohnort des Verkehrssünders schicken können. In der Regel wird der Strafrahmen dann ausgereizt, das Bußgeld klettert in atemberaubende Höhen.

Womit auch die Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC zu kämpfen haben. ARBÖ-Sprecher Kurt Sabatnig erklärt: "Unsere Mitglieder beschweren sich immer häufiger über die Abzocke im Ausland. Bei uns gingen bereits mehrere Dutzend Beschwerden ein."

In Extremfällen empfehlen die Clubs ihren Mitgliedern den Gang vor Gericht und stellen dabei Juristen. Vor allem in Ungarn und Italien sorgt die Behördenwillkür gegen ausländische Kfz-Lenker für Proteste und Beschwerden. Ungarn geht gegen angebliche Verkehrssünder sogar mit Inkassobüros vor. Sabatnig dazu: "Eine Bankrotterklärung der EU-Nation."

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Autofahrer, die es ins benachbarte Ausland zieht, sollten einige Gesetzesregelungen der Zielländer besonders beachten.

Italien

Für Bußgelder, die nicht sofort vor Ort bezahlt werden, ist eine Sicherheit (z. B. Reisepass) zu hinterlegen. Bei schwarz-gelb markierten Bordsteinen besteht Parkverbot. Straßenbahnen haben immer Vorrang. Mitführen von Kraftstoff in Kanistern ist verboten. Bei Mautstellen ist Wenden, Rückwärtsfahren oder Spurwechsel nicht gestattet.

Kroatien

Linienbusse haben Vorrang beim Einfädeln. Schienenfahrzeuge sind immer im Vorrang. Reserve-Lampen sind mitzuführen. Reserve-Sprit darf weder ein- noch ausgeführt werden. Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist verboten. Die Lichtpflicht gilt auch tagsüber. Es besteht Warnwestenpflicht bei Unfällen für alle Autoinsassen.

Griechenland

Das Rauchen in Kfz ist verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren. Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten in Athen Parkverbot. Mitführen von Kraftstoffen in Kanistern ist nicht erlaubt. Übernachten auf Straßen und Parkplätzen steht unter Strafe. Lichtpflicht am Tag gilt auch für Motorräder.

Spanien

Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten. Mitfahrende Hunde müssen angeschnallt werden. Verbot von Radarwarngeräten. Bei Panne/Unfall müssen beim Aussteigen von allen Insassen Warnwesten getragen werden. Übernachten auf Straßen und Parkplätzen wird bestraft.

Ungarn

Im Zentrum von Budapest darf nur mit Genehmigung gefahren werden. Falsch parkende Kfz dürfen durch Radklammern blockiert werden. Lichtpflicht gilt auch tagsüber. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot. Reserve-Kraftstoff darf weder ein- noch ausgeführt werden. Kinder unter 12 Jahren müssen am Rücksitz Platz nehmen. Lichtpflicht auch am Tag. Während des gesamten Überholvorganges muss geblinkt werden. Zollfrei dürfen 10 Liter Sprit eingeführt werden. Kinder unter 12 Jahre müssen im Fond sitzen.

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