8 Fallen, die bei der Online-Buchung lauern

Symbolbild
Die Experten des Österreichischen Reiseverbandes und Konsumentenschützer warnen vor den acht größten Fallen, in die beim Online-Buchen tappen kann.

Airline-Insolvenz, Internet-Betrug, folgenschwere Fehler bei der Reiseplanung: Der Österreichische Reiseverband (ÖRV) und Konsumentenschützer geben Tipps, wie man dem Urlaubs-Reinfall vorbeugen kann.

1. Insolvenz von Airlines, Hotels & Co?

8 Fallen, die bei der Online-Buchung lauern
Geht eine Fluglinie in Insolvenz, ist der Konsument auf das Konkursverfahren vor Gericht angewiesen. Wenn überhaupt, gibt's nur einen geringen Teil der Forderung zurück. Noch weniger Chancen hat der Urlauber, wenn seine bereits bezahlte Unterkunft zahlungsunfähig ist. Josef Peterleithner, Präsident des Österreichischen Reiseverbandes rät: "Wer eine Pauschalreise in einem Reisebüro oder bei einem Reiseveranstalter bucht, ist auf der sicheren Seite. Pauschalreiseanbieter sind verpflichtend insolvenzversichert, der Kunde bekommt somit im Falle eines Konkurses sein Geld zurück."

2. Versteckte Nebengebühren

Auch wenn Airlines und Online-Tourismusunternehmen dazu verpflichtet sind, alle Kosten von Anfang an übersichtlich aufzulisten, greifen viele Firmen bei Lockangeboten in die Trickkiste: Gelistet wird zunächst nur der reine Flugpreis, sämtliche Zusatzleistungen wie Gepäck und Sitzplatzreservierung sind extra zu bezahlen.

"Manche Portale verrechnen teils horrende Zahlungsgebühren, die erst am Ende des Buchungsprozesses aufgeschlagen werden", warnt Konsumentenschützer Andreas Herrmann, Rechtsexperte des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

3. Internet-Betrüger und Abzocker

8 Fallen, die bei der Online-Buchung lauern
Und wie reisen Sie?
"Die Maschen der Abzocker werden dabei immer professioneller – teilweise werden ganze Websites bekannter Firmen nachgebaut, nur um einen seriösen Eindruck zu erwecken," erklärt der Konsumentenschützer. Er empfiehlt, die Buchungsseite genau unter die Lupe zu nehmen und zu überprüfen, ob die angegebenen Kontaktdaten stimmen. "Einen hundertprozentigen Schutz gegen Web-Betrüger gibt es nicht", so Herrmann. "Seriöse Reiseveranstalter verfügen über Hotlines für Rückfragen, am besten ist es für den Kunden, wenn es eine Vertretung im Inland gibt", rät ÖRV-Präsident Josef Peterleithner.

4. Do-it-yourself-Reiseplanung kostet viel Freizeit

Nicht jedes vermeintliche Schnäppchen ist wirklich preisgünstig, gerade bei Fernreisen gibt es nicht nur beim Preis, sondern auch bei den gebotenen Leistungen große Unterschiede. Nur penible, zeitraubende Vergleiche und entsprechendes Knowhow machen sicher. "Billiganbieter weichen oft in schlechtere, abseits gelegene Hotels aus oder verzichten bei der Routenplanung auf so manches touristische Highlight", warnt Herlinde Friesl-Koller, Leiterin des Veranstalterausschusses im ÖRV.

5. Fatale Fehler bei der individuellen Buchung

8 Fallen, die bei der Online-Buchung lauern
Flashpacker reisen trotz Rucksack bequem
Wer sich seine Reise selbst im Internet zusammenstellt und Flüge, Hotels, Mietauto etc. getrennt bucht, ist vor Pannen und unerwarteten Mehrkosten nicht gefeit. Konsumentenschützer Herrmann rät dringend davon ab, Anschlussflüge getrennt zu buchen. "Wenn der Kunde etwa wegen Flugausfällen oder Verspätungen einen Flug versäumt, liegt das volle Risiko bei ihm, er muss ein neues Ticket kaufen." Alle Flüge einer Reise sollten daher bei einer Airline beziehungsweise einem Unternehmen gekauft werden, so der Rechtsexperte. Weitere fatale Fehler sind etwa zu ehrgeizige Etappenpläne oder das Vertrauen auf spontan freie Zimmer. So manche USA-Reisende mussten schon Nächte im Mietauto verbringen, weil Hotels entlang der Route ausgebucht waren.

Gunther Hölbl, Leiter des Touristikausschusses im ÖRV: "Wer sich seine Rundreise von Profis im Reisebüro zusammenstellen lässt, spart nicht nur Zeit, sondern ist auch auf der sicheren Seite. Reiseveranstalter und Reisebüros sind für die komplette Durchführung der Reise verantwortlich und haften im Fall des Falles."

6. Niemand hilft bei Problemen

Egal, ob es eine Panne gibt, Probleme beim Flug oder mit dem Hotel oder eine Erkrankung auftritt: Bei individuell organisierten Reisen ist der Urlauber auf sich alleine gestellt und muss selbst um sein Recht oder um Hilfe kämpfen. "Gute Reiseveranstalter haben ein dichtes Netz an Reiseleitern oder Partner-Agenturen vor Ort, die im Fall des Falles unkompliziert Soforthilfe bieten. Viele sind rund um die Uhr erreichbar, sprechen in den meisten Fällen deutsch oder zumindest englisch und verfügen auch über das nötige Insider-Wissen, um rasch helfen zu können. Ob in einem Krisenfall, bei Kundenbeschwerden oder einfach, wenn es um die Reservierung eines Restaurants geht", so Friesl-Koller.

7. Keine Umbuchungen bei Krisen

Terroranschläge, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen sind leider keine Seltenheit. "Wenn Flüge und Unterkünfte in Eigenregie gebucht werden, hat man nur wenig Chancen, sein Geld zurückzubekommen, wenn man eine Reise wegen eines aktuellen Katastrophenfalls nicht antreten möchte", betont Andreas Herrmann vom VKI. Auch wenn man während des Urlaubs in eine Krisensituation gerät, sind individuelle Internet-Bucher auf sich alleine gestellt. Nicht so bei Pauschalreisen: "Jeder gute Reiseveranstalter verfügt über ein professionelles und erprobtes Krisenmanagement mit einem dichten Informations- und Mitarbeiternetz, sodass die Urlauber rasch und unkompliziert Hilfe bekommen. Auch bei Umbuchungswünschen oder Stornierungen agieren die Veranstalter kundenorientiert", so Josef Peterleithner.

8. Vertragspartner im Ausland

Viele Online-Reisebuchungen laufen über Firmen im Ausland ab, für die das Recht des jeweiligen Landes gilt. "Bei Firmen, die eine Niederlassung in der Europäischen Union haben, sind österreichische Konsumenten besser geschützt als bei Firmen aus Drittstaaten", klärt Konsumentenschützer Andreas Herrmann auf. Tipp: Vor Online-Buchungen das Impressum der Website nach Kontaktdaten, Gerichtsstandort und Geschäftsbedingungen durchforsten. "Bei Buchungen in österreichischen Reisebüros und bei Reiseveranstaltern mit österreichischen Niederlassungen ist man auf jeden Fall auf der rechtlich sicheren Seite", betont Josef Peterleithner.

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