Corona und Trauer: Regeln zum Todesfall in der Pandemie
Offizielle Vorschriften für Beerdigungen
Um bei einer Beisetzung mögliche Corona-Infektionen zu vermeiden, sollten die Vorschriften der Regierung sorgfältig umgesetzt werden. Mit Stand 03.01.2022 gab das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten folgende Maßnahmen für Bestattungen bekannt:
- Begräbnisse dürfen auch ohne gültigen 2G-Nachweis besucht werden.
- Es gibt keine Begrenzung bei der Anzahl der Trauergäste.
- Der Mindestabstand von zwei Metern ist bei haushaltsfremden Personen einzuhalten.
- Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
- Besondere Maßnahmen bei Beerdigungen eines an Covid-19 Verstorbenen gelten.
- Sämtliche zugelassenen Bestattungsarten können weiterhin praktiziert werden.
- Die Kontakterhebung aller Haushalte, die an der Beisetzung teilnehmen, ist notwendig.
- Menschen, die sich in Quarantäne befinden, dürfen nicht zu der Beerdigung kommen.
Selbstverständlich können freiwillig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Insbesondere das regelmäßige Händewaschen und Desinfizieren sind hierbei zu erwähnen.
Bestatter gehen auf die Situation ein
Die Beerdigungsinstitute möchten ihre Angestellten und Kunden vor einer möglichen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger schützen. Deshalb bieten zwischenzeitlich zahlreiche Vertreter der Branche eine kontaktlose Planung der Trauerfeier an. Dabei müssen die Klienten nicht mehr beim Bestatter persönlich erscheinen. Die Einzelheiten der Beerdigung werden telefonisch oder per Video-Call geklärt. Anschauungsmaterial gibt es beispielsweise per E-Mail.
Viele Dienstleister raten im Moment zur Feuerbestattung. Dabei kann vorab in einem kleinen Kreis von Angehörigen der Leichnam im Sarg verabschiedet werden. Anschließend werden die sterblichen Überreste eingeäschert. Die Beerdigungsinstitute dürfen die Urne mit der Asche auch über längere Zeiträume aufbewahren. Wenn die Infektionszahlen sinken und die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelockert werden, kann die Urnenbeisetzung mit allen Freunden und Verwandten stattfinden.
Mit einer speziellen behördlichen Genehmigung ist es sogar machbar, dass die Angehörigen die Urne mit nach Hause nehmen. Dort darf die Asche verweilen, bis die Beisetzung erfolgt.
Die Bestatter in der gesamten Republik versuchen den Angehörigen auch in Corona-Zeiten den Abschied von ihren geliebten Menschen so angenehm wie möglich zu gestalten. In den letzten beiden Jahren der Pandemie sind viele gelungene Ideen realisiert worden, um eine sichere und gleichzeitig würdevolle Beerdigung zu veranstalten.
Umgang mit an Covid-19 Verstorbenen
Auch in der Pandemie verstirbt der mit weitem Abstand größte Teil der Österreicher an chronischen Herzkrankheiten. Im Jahr 2020 fielen ihnen in der Republik 15.585 Menschen zum Opfer. An oder mit einer Coronavirusinfektion verstarben dagegen lediglich 6.477 Personen. Das entspricht etwa sieben Prozent aller Todesfälle. Doch genau auf diese sieben Prozent ist ein besonderes Augenmerk gerichtet.
Der Leichnam der Betroffenen gilt als infektiös. Für solche Fälle wurden spezielle Schutzmaßnahmen etabliert. In dem Zusammenhang ist leider nicht möglich, den Toten einzukleiden. Das liegt unter anderem daran, dass der Körper in ein Leichentuch gewickelt werden muss, das vorher in dem Desinfektionsmittel Karbol getränkt wird. Anschließend kommt der Verstorbene in einen Body-Bag, wo er luftdicht verschlossen wird.
Manche Angehörige möchten gerne, dass bestimmte Gegenstände den Toten auf seinem letzten Weg begleiten. Dies ist mit dem Bestatter zu besprechen. Viele Institute gewähren die Option, dass Beigaben in den Sarg gelegt werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Sarg nicht mehr geöffnet werden kann. Im Rahmen der Infektionsschutzmaßnahmen muss das Behältnis mit einem schnell härtenden Kit versiegelt werden.
Zusätzliche Maßnahmen zum Corona-Schutz während der Trauerfeier
Es sollte jedem Menschen die Chance auf einen persönlichen Abschied von dem Verstorbenen gewährt werden. Gleichzeitig gilt es die Teilnehmerzahl der Beerdigungen aus Infektionsgründen möglichst gering zu halten.
Vor der Pandemie verursachte das Fernbleiben einer Beerdigung eher einen negativen Eindruck. Doch aktuell ist es weitgehend akzeptiert, wenn entferntere Verwandte und Bekannte nicht zur Trauerfeier kommen. Außerdem sollten Personen mit einem geschwächten Immunsystem größere Menschenansammlungen möglichst meiden. Falls es viele Freunde und Familienmitglieder gibt, die nicht persönlich zur Beisetzung erscheinen können, bietet eine Online-Übertragung eine mögliche Lösung.
Immer mehr Bestatter offerieren einen Live-Stream der Beerdigung. Dabei wird in der Regel durch eine passwortgeschützte Übertragung die Datensicherheit gewährleistet. Wichtig ist, dass im Vorfeld genau klärt wird, welche Teile der Trauerfeier gefilmt werden. Gerade, wenn die Gäste abgelichtet werden, ist Vorsicht geboten. Nicht jeder Teilnehmer stimmt der Übertragung zu. Es handelt sich um eine sensible Situation. Fingerspitzengefühl ist gefragt. Falls die Trauergemeinde unbedingt im Live-Stream zu sehen sein soll, dann wird vorab am besten das Einverständnis der einzelnen Personen schriftlich eingeholt. Dadurch können spätere Unannehmlichkeiten oder Beschwerden vermieden werden.
Wer nicht selbst zur Beerdigung kommt, der sollte dennoch kondolieren. Am einfachsten funktioniert das mit einer persönlich gestalteten Trauerkarte. Darin wird die Anteilnahme ausgedrückt und gleichzeitig versucht, Trost zu spenden. Zusätzlich dürfen natürlich ebenfalls Geschenke übersendet werden. Von einer Geldspende über Grabschmuck bis hin zu einem schönen Blumenstrauß ist alles möglich. Idealerweise werden die Angehörigen im Vorfeld befragt, was sie sich wünschen. Manchmal stehen die Hinweise darauf auch schon in der Todesanzeige.
Die meisten Familien, die einen Trauerfall zu beklagen haben, freuen sich über helfende Hände. Gerade in der Trauer ist Unterstützung wichtig. Ob Hilfe im Garten, Haushalt oder einfach ein offenes Ohr angeboten wird, kommt auf den Einzelfall an. Entscheidend ist, dass die Offerte ernst gemeint ist.
Pandemiegeschehen regelmäßig verfolgen
Nach beinahe zwei Jahren Corona-Virus weiß jeder, dass sich die Regeln jederzeit ändern können. Deshalb ist es wichtig, die geltenden Maßnahmen stets aktuell im Blick zu haben. Menschen, die trauern, sind mit der Organisation der Beisetzung sowie ihrem Schmerz derart beschäftigt, dass sie nicht immer alle Corona-Vorschriften wissen können.
Hier stehen wieder die Bestatter helfend zur Seite. Die Experten halten sich stets up to date und informieren ihre Kunden bei wichtigen Änderungen. Deshalb ist es gerade in Zeiten der Pandemie entscheidend, einen erfahrenen und kompetenten Beerdigungsservice zu engagieren. Auf der Informationsseite der österreichischen Bestatter sind alle Ansprechpartner aufgelistet. Die Suche erfolgt über den Ort, das Bundesland oder den Namen eines Beerdigungsinstituts. So findet jeder direkt den passenden Bestatter.
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