WU-Klage: Muss Regierung nachzahlen?

WU-Klage: Muss Regierung nachzahlen?
Die Schlichtungskommission hat über eine Budget-Nachzahlung vom Staat entschieden. WU-Rektor Badelt fordert insgesamt 194 Millionen.

Bekommt die Wirtschaftsuniversität Wien (WU) eine Budget-Nachzahlung vom Staat und die Erlaubnis Zugangsregeln einzuführen - oder ist es rechtens, dass die WU Jahr für Jahr mehr Studenten aufnehmen muss, als in der Leistungsvereinbarung mit dem Wissenschaftsministerium ausgemacht ist? Darüber entschied am Mittwoch die Schlichtungskommission zur Klage der WU, die Anfang Juli eingebracht wurde. Die Verhandlungen sind abgeschlossen, zu welchem Urteil die Kommission gekommen ist, bleibt aber weiter offen - der Bescheid wird erst Mitte November zugestellt und veröffentlicht.

Nächste Instanz für eine etwaige Berufung gegen die Entscheidung wäre der Verwaltungsgerichtshof. Die Vorgeschichte: In der Leistungsvereinbarung mit dem Ministerium, in der jeweils für drei Jahre Budget und Rahmenbedingungen für die Unis festgelegt werden, wurde vereinbart, dass der Bund die Kapazitäten für 1300 WU-Absolventen pro Jahr finanziert. Seit Jahren kommen aber vier bis fünf Mal so viele Studien-Anfänger; auch für das Studienjahr 2011/12 haben sich bis zum Ende der regulären Inskriptionsfrist mehr als 4000 Studenten angemeldet.

194 Millionen

WU-Klage: Muss Regierung nachzahlen?

WU-Rektor Christoph Badelt fordert daher für die Jahre 2010 bis 2012 insgesamt 194 Millionen vom Wissenschaftsministerium. Seine Argumentation: In der Leistungsvereinbarung wurde seitens des Ministeriums auch zugesagt, dass man sich für eine Zugangsregelung stark machen würde - die es jedoch bis heute nicht gibt.

Die Schlichtungskommission bestätigte bereits in ihrer ersten Sitzung, das Fehlen der ursprünglich zugesagten Zugangsbeschränkungen sei eine "gravierende Änderung der Rahmenbedingungen, die eine Anpassung der Leistungsvereinbarung erforderlich macht", weil die Uni den Zugange zu ihren Bachelor-Studien nach wie vor nicht beschränken darf.

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