Verbot von Provisionen bei Staatsdeals

Verbot von Provisionen bei Staatsdeals
Provisionen bei Privatisierungen sollen verboten werden, Berater-Honorare soll der Staat nur mehr bei klar erkennbaren Leistungen zahlen.

Am Dienstag war Vizekanzler Michael Spindelegger im KURIER-Interview in die Offensive gegangen. Als Lehre aus dem Korruptionsskandal um Telekom und Buwog-Privatisierung hatte der ÖVP-Chef ein Verbot bzw. eine massive Einschränkung von Provisionen und Berater-Honoraren bei Geschäften mit dem Staat vorgeschlagen. Demnach sollen Provisionen bei Privatisierungen verboten werden, Berater-Honorare soll der Staat nur mehr zahlen, wenn es eine klar erkennbare Leistung dafür gibt. Außerdem seien sämtliche Berater-Honorare zu veröffentlichen. Wenn Geschäftspartner des Staats dubiose Provisionen bzw. Berater-Honorare bezahlen (wie im Fall von Telekom und Immofinanz),
soll es Sanktionen geben: Pönale-Zahlungen bis zur Rückabwicklung des Geschäfts.

Kanzler Werner Faymann sagte gestern nach dem Ministerrat, er unterstütze die Vorschläge Spindeleggers "vorbehaltlos". SPÖ-Klubobmann Josef Cap will den Vorschlag Spindeleggers im Rahmen des gerade im Parlament vorbereiteten Transparenz-Pakets aufgreifen: "Bei Geschäften mit dem Staat sind solche Zahlungen einzuschränken oder am besten abzustellen." Spindelegger hat die zuständigen Ministerinnen, Maria Fekter und Beatrix Karl, mit der Ausarbeitung der legistischen Umsetzung beauftragt. Die neuen Honorar-Richtlinien könnten in das Lobbyisten-Gesetz eingearbeitet werden.

Ein Beispiel für das Abcashen beim Staat: Gestern in der Sondersitzung des Nationalrats gab Finanzministerin Fekter bekannt, dass der Berater Peter Hochegger in den Jahren 2000 bis 2007 13 Millionen € vom Finanzministerium erhalten hat. Minister: Karl-Heinz Grasser.

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