Urteil mit Folgen

Martina Salomon
Der Islam wehrt sich gegen Beleidigungen. Christliche Kirchen (noch) nicht.

Wer gegen den Islam hetzt, muss mit gerichtlicher Verurteilung rechnen. Am Dienstag hat das OLG Wien ein Urteil erster Instanz bestätigt, wonach die Vortragende eines FPÖ-Seminars einen "Wertungsexzess" begangen habe. Es hat dabei auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verwiesen, wonach Meinungsfreiheit nicht bedeutet, dass man andere grundlos beleidigen darf. So weit, so richtig.

Das könnte auch den Umgang mit christlichen Religionen ändern. Wir befinden uns ja gerade in einer historischen Phase, wo die Herabwürdigung christlicher Symbole ein Kavaliersdelikt darstellt. Interessanterweise könnte es der Islam sein, der diese Entwicklung beendet. Jüngste Vorfälle wie Pinkeln auf ein Kruzifix (in München) oder eine Madonna unter Kondom (in St. Pölten) fallen klarerweise unter den Blasphemieparagraphen im Strafgesetzbuch. Aber weil alle, auch die Bischöfe, nicht als kunstfeindliche Fundis dastehen wollen, sind sie zu feige, sich zu wehren. Die Blauen, die als einzige dagegen zu Felde ziehen, werden (auch von Richtern) abgeschaßelt. Aber von der Justiz erwartet man, dass sie nicht mit zweierlei Maß misst. Man darf gespannt sein, ob die jüngste Rechtssprechung künftig auch für Christen gilt.

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