Streit um US-Rassisten Duke entbrannt

Ministerium und Grüne streiten um das Aufenthaltsrecht David Dukes. Dieser hat seit 2007 in Zell am See ein ungestörtes Domizil.

David Duke sorgt für einen handfesten Streit zwischen Innenministerium und dem Grün-Mandatar Karl Öllinger. Wie der KURIER berichtet hat, wurde der Rassist und rechte Netzwerker vorige Woche in Köln verhaftet.

Während er aus Deutschland ausgewiesen wurde, hat Duke aber seit 2007 in Zell am See ein kleines, ungestörtes Domizil. Der US-Amerikaner, ein Financier der rechtsextremen Szene, hat sich in Österreich eine Räuberhöhle eingerichtet. Er tourt durch Europa und hält Reden - wird er aus einem Land geworfen, reist er einfach zurück nach Zell. Dem Innenministerium seien die Hände gebunden, sagt ein Sprecher: In Österreich verhalte er sich ruhig. Seit 2009 gibt es zwar ein Schengen- Einreiseverbot für Duke, weil ihm aber Italien und Malta "Aufenthaltstitel" gewähren, sei es quasi außer Kraft. Als Beleg wird gewertet, dass die Deutschen Duke nicht an der Einreise am Flughafen gehindert hätten - und ihn erst verhaftet haben, als er auf dem Weg zu einem Neonazi-Treffen war. So lange Duke hierzulande nicht agitiere, seien die Behörden völlig machtlos.

Das sei lächerlich, findet Öllinger: Duke betreibe von Österreich aus "ein kleines Medienimperium". "Er tippt Botschaften in den PC, die Hetze ist weltweit zu lesen." Die Rechtsauslegung des Ministeriums sei "glatte Rechtsbeugung". Ausnahmen vom Einreiseverbot würden allenfalls für die ausstellenden Länder gelten - Italien und Malta. Österreich habe keine Regelung, die Ausnahmen übernehmen zu müssen. Er erwägt sogar eine Strafanzeige gegen das Ministerium.

Überwacht

Während in Wien gestritten wird, ficht Rosemarie Drexler in Zell am See mit Duke also weiter einen einsamen Kampf: Die Bezirkshauptfrau lässt ihn wöchentlich kontrollieren, einmal hat sie ihn schon nach dem Meldegesetz belangt. Mehr könne auch sie nicht tun, sagt sie zum KURIER.

Ihr Problem könnte sich aber bald lösen: Das Schweizer Schengen-Einreiseverbot gilt bis September 2012 - die beiden Aufenthaltstitel von Italien und Malta nur bis Februar und Juni. Zumindest von Juni bis September gäbe es also für Österreichs Behörden keinerlei Argument mehr, Duke nicht auszuweisen.

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