Scheuch muss auf Urteil warten

Scheuch muss auf Urteil warten
Staatsbürgerschaft gegen Geld - der Kärntner Vize-Landeshauptmann stand vor Gericht. Der Richter will weiteren Zeugen hören und vertagte.

Uwe Scheuch war sichtlich nervös. Im Blitzlichtgewitter fand der Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter erst im dritten Anlauf seinen Platz auf der Anklagebank im Landesgericht Klagenfurt. Was Richter Christian Liebhauser-Karl zu der Feststellung veranlasste: "Sie kennen offensichtlich den Hausbrauch nicht."

Scheuch stand am Mittwoch wegen des Verdachts des "Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger" vor Gericht. Verteidigt wurde er von Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer. Dem Chef der Kärntner Freiheitlichen wurde vorgeworfen, einem Russen die Staatsbürgerschaft versprochen und dafür Geld für die Parteikasse verlangt zu haben ("part of the game"). Der Deal kam nie zustande.

Um 15 Uhr wurde der Prozess überraschend vertagt. Der Richter will noch Landesamtsdirektor Dieter Platzer befragen. Die von der Verteidigung geforderte Zeugenladung von Landeshauptmann Gerhard Dörfler hatte der Richter zuvor abgelehnt.
Scheuch hatte sich zu Prozess-Beginn "nicht schuldig" bekannt. Auch bei seiner Einvernahme zeigte er Nerven, seine Beine wanderten unter dem Tisch hin und her, als er seine Sicht vom Gespräch mit einem früheren FPÖ-Sekretär (der heute nach eigenen Angaben Unternehmesberater ist) schilderte.

Erinnerungslücken

Scheuch muss auf Urteil warten

Scheuch traf sich mit dem einstigen Kollegen demnach in seinem Büro im Regierungsgebäude in Klagenfurt. Und Scheuch gab zu, dass es dabei um eine Staatsbürgerschaft für einen potenziellen Investor gegangen sei. Er betonte jedoch, er habe nur über das Procedere gesprochen. Für die Vergabe von Staatsbürgerschaften, die im "besonderen wirtschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Interesse des Landes" stehen, sei die Bundesregierung zuständig. Indirekt bestätigte der FPK-Chef auch, dass es um eine Parteispende ging. An Details wollte er sich aber nicht erinnern.

Sein Gesprächspartner, der die Unterhaltung auf Tonband aufgezeichnet hatte, erinnerte sich genauer. Die Parteispende sollte über eine Werbeagentur abgewickelt werden und dem BZÖ, der damaligen Partei Scheuchs, zukommen.

Parteispende

Zur Staatsbürgerschaft habe Scheuch erklärt, er werde sich dafür verwenden: "Ich weiß schon, was ich zu tun habe." Scheuchs Interesse habe der Parteispende gegolten. Der Russe habe das nicht gewollt.

Die Verteidigung beantragte eine Beugestrafe gegen den Zeugen, weil dieser den Namen des Russen nicht nennen wollte. Der Richter lehnte das mit der Begründung ab, das sei nicht verfahrensrelevant. Böhmdorfer und sein Kompagnon Rüdiger Schender versuchten auch die Glaubwürdigkeit des Zeugen infrage zu stellen, indem sie seine schwierige finanzielle Lage (Konkurs) zur Sprache brachten.

Nervös reagierte nicht nur Scheuch, sondern auch Böhmdorfer. Immer wenn es für seinen Klienten in der richterlichen Befragung unangenehm wurde, redete er dazwischen. Was ihm eine Abmahnung durch den Richter einbrachte. Aber der Richter verbot auf Antrag der Verteidigung die Live-Berichterstattung aus dem Gerichtssaal via Online-Ticker.
Das mögliche Strafausmaß beträgt bis zu fünf Jahre Haft. Bei mehr als sechs Monaten Haft oder mehr als einem Jahr bedingt würde Scheuch automatisch sein Amt verlieren. Wann der Prozess fortgesetzt wird, ist noch offen.

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