Russen intervenierten mit Erfolg

Russen intervenierten mit Erfolg
Affäre Golowatow: Nach massivem Drängen des Botschafters um drei Uhr früh pfiff das Justizministerium die eigenen Leute zurück.

Je mehr Details zur Causa Mikhail Golowatow bekannt werden, desto fragwürdiger erscheint das Vorgehen der österreichischen Justiz in dem Fall.
Sicher ist mittlerweile eines: Der russische Botschafter in Wien hat bei den heimischen Behörden erfolgreich für den gesuchten Ex-KGB-Offizier interveniert. Der Diplomat konnte verhindern, dass Golowatow wenige Stunden nach seiner Festnahme am Flughafen Wien in die Justizanstalt Korneuburg gebracht wird - die Einlieferung hatte der für den Fall zuständige Staatsanwalt angeordnet.

Rückblende

Am vorvergangenen Donnerstag um 16.45 Uhr wurde Golowatow am Flughafen Wien festgenommen - auf Basis eines Europäischen Haftbefehls, der von Litauen ausgestellt worden war. In einem solchen Fall muss ein EU-Land den Gesuchten normalerweise automatisch an das EU-Land ausliefern, das den Haftbefehl ausgestellt hat - ohne dass die Vorwürfe inhaltlich geprüft werden.

Die Justiz argumentiert, dass der Europäische Haftbefehl in diesem Fall aber nicht anzuwenden gewesen sei - weil die Vorwürfe gegen Golowatow aus dem Jahr 1991 stammen, die Bestimmungen zum EU-Haftbefehl in Österreich aber erst bei Straftaten nach dem Jahr 2002 angewendet werden.

Einlieferung

Der zuständige Journalstaatsanwalt in Korneuburg sah das offenbar anders. Um drei Uhr früh, fast zehn Stunden nach Golowatows Festnahme, kam die Order: Der Russe solle in die Justizanstalt Korneuburg gebracht werden.
Daraufhin griff der russische Botschafter in Wien, der schon seit Stunden bei Golowatow am Flughafen war, um 3.20 Uhr morgens zum Telefon und riss Oberstaatsanwalt Werner Pleischl aus dem Schlaf.
Die Intervention hatte offenbar Erfolg. Pleischl ordnete wenige Minuten nach dem Telefonat - in Absprache mit Sektionschef Christian Pilnacek aus dem Justizressort - an, dass der Russe nicht nach Korneuburg gebracht werden darf.
Die Begründung: Weil der EU-Haftbefehl in dem Fall nicht anzuwenden sei, könne man nicht von einer "Festnahme" Golowatows Donnerstagnachmittag sprechen, sondern nur von einer "Anhaltung"; und daher dürfe es auch keine Einlieferung nach Korneuburg geben.
Der Ex-KGB-Mann wurde weitere elf Stunden am Flughafen festgehalten, bis er Freitagnachmittag freigelassen wurde - was für Empörung in Litauen sorgte.
Die Justiz rechtfertigte am Montag erneut, dass sie den Russen laufen ließ: Die Litauer seien nicht imstande gewesen, hinreichend zu begründen, dass Golowatow ein Verbrecher sein soll.
Justiz- und Außenministerium bestreiten, dass sie von den Russen unter Druck gesetzt worden seien.

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