Russe kämpft um Arlberg-Domizil

Russe kämpft um Arlberg-Domizil
1,377 Millionen Euro zahlte Alexander T. für ein Haus in St. Anton a. A. Was fehlt, ist das Okay der Grundverkehrsbehörde.

Ein bunter Sprachen-Mix erfüllt das Zentrum von St. Anton am Arlberg, jener Tiroler 2680-Seelen-Gemeinde, die sich mit dem Skisport zum Treffpunkt eines finanzkräftigen Publikums mauserte. Jeden Winter werden im Heimatort von Skipionier Hannes Schneider und Rennläufer Karl Schranz rund eine Million Nächtigungen in etwa 10.000 Gästebetten gezählt.
Da verwundert es nicht, wenn sich mancher Urlauber nach einer fixen Bleibe umsieht. Wie zuletzt Alexander T., milliardenschwerer Chef einer russischen Elektronik-Handelskette, der im Juni 2010 für sein Objekt der Begierde auf 674 Quadratmetern Grund stolze 1,377 Millionen Euro hinblätterte.

Von außen wirkt das Haus, versteckt hinter Hotels und Pensionen, fast unscheinbar. „In letzter Zeit sieht man sehr viele Handwerker“, erzählt eine Nachbarin, die mit einer Bekannten auf ein Taxi wartet. „Drinnen wird ja ständig gearbeitet, aber sonst hört man nichts.“

Und damit meint sie das grundverkehrsbehördliche Genehmigungsverfahren, das ins Stocken geraten ist: Erst blitzte T., dem auch einen Wohnung in Wien gehört, bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck ab, am 21. Oktober wurde seine Berufung vom Unabhängigen Verwaltungssenat Tirol (UVS) abgewiesen. Es bestehe weder in wirtschaftlicher Hinsicht ein öffentliches Interesse, noch in kultureller oder sozialer, lautete zusammengefasst die Begründung.

Geschäftspartner

Russe kämpft um Arlberg-Domizil

Da halfen weder Stellungnahmen von Landespolitikern noch die Ausführungen des aufenthaltsberechtigten Magnaten mit russischer Staatsbürgerschaft: Er wolle im Haus Verhandlungen mit Geschäftspartnern führen – und die Tourismusentwicklung in St. Anton forcieren, gab er an.

„Jetzt haben wir den Weg zum Verwaltungsgerichtshof beschritten. Er soll prüfen, ob der UVS-Bescheid rechtskonform ist“, erklärt T.s Anwalt Stephan Opperer.

St. Antons Bürgermeister Helmut Mall versteht indes die Aufregung nicht: „Herr T. ist uns herzlich willkommen – als Gast, aber auch als Eigentümer, wenn es vom Grundverkehr her möglich ist.“ Denn andererseits dürfen EU-Bürger laut Tiroler Raumordnungsgesetz wie Österreicher Immobilien erwerben, wenn sie sich verpflichten, keinen Freizeitwohnsitz zu errichten bzw. ein Baugrundstück binnen fünf Jahren zu bebauen. „Auch wenn das bei uns mitunter zu einem Ausverkauf führen kann“, bedauert Gemeinde-Chef Mall.

Kontrollor zieht Runden

Ähnlich sehen es auch die beiden Damen, die noch auf ihr Taxi warten: „St. Anton gehört doch eh schon den Ausländern. Da kommt’s auf den Herrn T. auch nicht mehr an. Das sind nette Leute, die nur ihre Ruhe wollen.“

Auf Vorarlberger Seite des Arlbergs zieht in Lech seit November ein von der Gemeinde engagierter Kontrollor seine Runden: „Er überprüft Haupt- und Zweitwohnsitze“, erläutert Bürgermeister Ludwig Muxel. „Denn illegale Wohnsitze sind die Totengräber des Qualitätstourismus. Sie verhindern, dass Einheimische noch zu Besitz kommen können, weil finanzkräftige Investoren in Top-Regionen Gründe kaufen.“

Kitzbühel: Baturinas Villen-Kauf scheiterte in erster Instanz Hürden stellen sich auch Oligarchin Jelena Baturina in den Weg. Verantwortlich dafür: Tirols Grundverkehrsreferent Hermann Riedler.
Wie berichtet, war die Gattin von Moskaus Ex-Bürgermeister Juri Luschkow, die sich aus ihrem russischen Bauimperium Inteco zurückzog, auf der Suche nach einer neuen Villa. Das passende Objekt fand sich rasch – nur 50 Meter entfernt von ihrem Domizil, das sie 2009 in der Auracher Kochau nahe Kitzbühel kaufen durfte.
Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel stimmte dem zweiten Kauf durch die Nicht-EU-Bürgerin erneut zu: „Unter der Auflage, dass sie das erste Haus veräußern muss und dies mit einer Kaution abgesichert wird“, erklärt der für den Grundverkehr zuständige Bezirkshauptmann-Stellvertreter Martin Grander.
Dazu habe man sich entschlossen, „weil es ein besonderer Fall ist: Frau Baturina zieht ja nur um, und der erste Kauf wurde wegen öffentlichen Interesses genehmigt.“ (Baturina besitzt das Luxushotel Grand Tirolia samt Golfplatz in Kitzbühel.)
Doch Grundverkehrsreferent Riedler hat gegen die Entscheidung der BH berufen. Jetzt beschäftigt auch dieser Hauskauf den UVS.

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