Propagandakrieg mit Frauen ins Heer
Zwölf Tage vor der Volksbefragung zur Wehrpflicht zeigt sich, dass es ans Eingemachte geht. Im Kampf pro Wehrpflicht (ÖVP) versus pro Berufsheer (SPÖ) scheint den Kontrahenten fast jedes Mittel recht zu sein.
Während die ÖVP stets mit dem Argument, dass die Rettung ohne Zivildienst später kommen würde, zu punkten hofft, packt die SPÖ nun mit Unterstützung der Kronenzeitung die Präsenzdienst-für-Frauen-Keule aus. Sukkus: Auch Frauen könnten künftig ins Heer beordert werden, wenn die Wehrpflicht bestehen bleibt.
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek unterstellt der ÖVP, „dass sie das im Hinterkopf hat“. Da es künftig weniger junge Männer geben wird (geburtenschwache Jahrgänge), würde das „zwangsläufig heißen, dass auch Frauen verpflichtet werden sollen“, sagte Heinisch im ORF-Radio. Heeresminister Norbert Darabos befand, „von der Gerechtigkeit her ist es überlegenswert, das zu machen“. Kanzler Werner Faymann lässt den Verfassungsdienst prüfen.
In der ÖVP sorgt die Debatte für Nervosität. Es wird befürchtet, dass sich die Stimmung noch drehen könnte – derzeit liegen die Wehrpflicht-Anhänger in Umfragen vorne. Offiziell stuft man den Vorstoß als „Beitrag zum Fasching“ (Vizekanzler Spindelegger) ein. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ätzte: „Wie verzweifelt muss man sein, dass man derart untergriffig argumentiert.“ Mit der ÖVP werde es keine Wehrpflicht für Frauen geben, betonten Mikl und Spindelegger unisono.
Rechtslage
Wie ist die Rechtslage? Verfassungsexperte Heinz Mayer hat in der Krone erklärt, mittel- und langfristig werde kein Weg daran vorbeiführen, dass Frauen zum Heer müssen. Ex-Verfassungsgerichtshof-Präsident Karl Korinek sagt im KURIER-Gespräch, er könne zwar nicht beurteilen, ob es „irgendwann gesellschaftspolitisch einen Druck gibt, aber nach derzeitiger Rechtslage ist das völlig ausgeschlossen“. Auch eine Beschwerde an den VfGH wäre aussichtslos. Der Gleichheitsgrundsatz sei „nicht höherrangig“ als die verfassungsrechtliche Bestimmung, wonach nur Männer den Wehrdienst leisten müssen. Auch andere Rechtsexperten wie Theo Öllinger meinen, ohne Verfassungsänderung könnten Frauen nicht zum Präsenzdienst vergattert werden.
Eine Beschwerde eines Mannes auf Ungleichbehandlung gab es noch nie. Nur eine Frau hat sich Ende der 1980er Jahre an den VfGH gewandt, weil sie den Wehrdienst nicht absolvieren durfte. Das Höchstgericht wies die Beschwerde mit der Begründung ab, dass die verfassungsrechtliche Bestimmung, wonach nur Männer wehrpflichtig sind „dem Gleichheitsgebot vorgeht“.
Heinz Mayer verteidigt seine Einschätzung. Er habe ja „nicht gesagt, dass es heute oder morgen so sein wird“, erläutert er dem KURIER. Aber: Wenn Frauen und Männer einmal gesellschaftlich gleichgestellt seien, werde es nicht mehr argumentierbar sein, dass Frauen nicht zum Heer müssen.
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