Prammer: Volksabstimmung über Volksabstimmungen
Die SPÖ will, dass Volksbegehren ab 700.000 Unterschriften automatisch zu einer Volksabstimmung führen; die ÖVP peilt etwa 650.000 Unterstützer an; die FPÖ 250.000; die Grünen 200.000 – doch egal, wo die Grenze liegen soll, für Nationalratspräsidentin Barbara Prammer steht fest, dass eine derartige Reform der direkten Demokratie vom Volk abgesegnet werden muss. Das heißt, es muss eine Volksabstimmung über die Volksabstimmungen geben. Prammer beruft sich auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2001 zu einer Bestimmung in Vorarlberg, in der es um mehr direkte Demokratie ging.
Verfassungsrechtler Heinz Mayer teilt diese Ansicht im KURIER-Gespräch, „weil es eine Änderung des demokratischen Grundprinzips wäre, wenn ein Gesetz am Parlament vorbei beschlossen würde". Das wäre der Fall, wenn ein Volksbegehren ab einer gewissen Zahl an Unterstützern obligatorisch zu einer Volksabstimmung führen würde.
Instrumente
Volksabstimmung: Eine zwingende Volksabstimmung gibt es derzeit nur bei einer Gesamtänderung der Verfassung. Aber auch der Nationalrat kann eine Volksabstimmung initiieren. Das Ergebnis ist jedenfalls bindend. Bisher gab es zwei derartige Referenden: 1978 über das AKW Zwentendorf, 1994 über den EU-Beitritt.
Volksbegehren: Damit es im Parlament behandelt wird, sind 100.000 Unterstützer nötig. Bisher gab es 35 Volksbegehren, zuletzt jenes der Bildungsinitiative von Hannes Androsch mit rund 383.000 Unterschriften. Das Volksbegehren mit der größten Zahl an Unterstützern war jenes zum Bau des Konferenzzentrums in Wien (1982, knapp 1,4 Millionen Unterschriften).
Wie hoch die Latte liegen soll, wird Ende Mai Thema der Arbeitsgruppe zur Demokratiereform im Parlament sein. Prammer will auch Gruppen wie MeinOe – eine Initiative von Altpolitikern rund um Erhard Busek, Johannes Voggenhuber und Wolfgang Radlegger – einbinden.
Ob 700.000 Unterschriften, wie von Kanzler Faymann vorgeschlagen, die Grenze für eine Volksabstimmung werden sollen, wollte Prammer nicht beurteilen. Klar ist für sie hingegen, dass „nicht über Grund- und Freiheitsrechte (etwa die Einführung der Todesstrafe) abgestimmt werden kann“.
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