"Österreich hätte länger prüfen sollen"

"Österreich hätte länger prüfen sollen"
Europarechts- und Menschenrechtsexperte Manfred Nowak zum Fall Golowatow.

KURIER: Herr Nowak, hat Österreich in der Causa etwas falsch gemacht?
Manfred Nowak:
Die Frage ist, warum in einem derart brisanten Fall so rasch entschieden wurde. Österreich hätte sich mehr Zeit nehmen müssen, um in Ruhe die litauischen Vorwürfe zu prüfen, bevor man Golowatow ausreisen lässt.

Österreichs Justiz sagt, die Litauer sind selbst schuld, wenn sie nicht innerhalb der gesetzten Frist genauere Informationen liefern können.

In einem ähnlichen Fall hat die österreichische Justiz aber ganz anders entschieden. Anfang März hat sie auf Basis eines serbischen Haftbefehls den bosnischen General Jovan Divjak verhaftet. Der Haftbefehl ist offensichtlich politisch motiviert, weil ziemlich klar ist, dass an den serbischen Vorwürfe gegen Divjak nichts dran ist. Trotzdem prüft die heimische Justiz seit Monaten. Auch im Fall Golowatow hätte sich die Justiz nicht nur 16 Stunden, sondern mehrere Wochen nehmen sollen, um zu prüfen. Litauen ist immerhin EU-Mitglied.

Hat Österreich Golowatow laufen lassen, weil es Druck aus Moskau gab?
Es gibt eine gewisse Praxis - nicht nur in Österreich -, sich nicht mit dem mächtigen Russland anzulegen. Litauen ist ein kleines Land. Deshalb ist die Optik schief.

Hätte Golowatow in Litauen mit einem fairen Verfahren rechnen können?
Ich habe in dem Fall nicht 100-prozentiges Vertrauen in die unabhängige litauische Justiz. Natürlich soll das auch ein Schauprozess sein. Es besteht die Gefahr, dass Golowatow zum Sündenbock für die "Blutnacht" macht wird. Als EU-Mitglied steht Litauens Justiz aber unter sehr genauer Beobachtung. Ich denke, dass Golowatow ein faires Verfahren bekommen würde.

Litauen wirft dem Ex-KGB-Mann Kriegsverbrechen vor. Ist das juristisch nachvollziehbar?

Nein. Die Litauer schießen weit übers Ziel, wenn sie Golowatow mit Ratko Mladic vergleichen, der Völkermord zu verantworten hat. 1991 hatte der sowjetische Zentralstaat das Recht, militärisch den Zusammenhalt des Landes zu sichern. Wenn auf unbewaffnete Zivilisten gefeuert wurde, könnte man Golowatow vielleicht Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorwerfen, vielleicht Mord. Die Frage ist auch, ob er sich persönlich schuldig gemacht hat.

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