Mehr Geld für die Parteizentralen

Mehr Geld für die Parteizentralen
SPÖ und ÖVP verständigten sich am Freitag darauf, wie die 170 Millionen Steuergeld künftig verteilt werden.

Der Plan ist löblich, ihn zu realisieren aber politisch diffizil. Und der Zeitdruck ist groß: Schon am Dienstag soll im Ministerrat ein neues Gesetz zur staatlichen Parteienförderung beschlossen werden – mit einheitlichen Spielregeln. Derzeit ist die Förderung – je nach Bundesland – unterschiedlich hoch. Die Bundesparteien sind am bescheidensten. Dafür werden die Kosten für Nationalrats- und EU-Wahlkämpfe (13 bzw. 12 Millionen alle fünf Jahre) rückerstattet. Damit soll aber Schluss sein.

Am Freitag hatten drei Regierungsmitglieder und zwei Klubchefs eine schwierige Aufgabe zu bewältigen: Wie werden die 170 Fördermillionen künftig verteilt? Wem wird etwas genommen? Wer bekommt etwas dazu? Die Roten Josef Ostermayer, Rudolf Hundstorfer und Josef Cap sowie die Schwarzen Maria Fekter und Karlheinz Kopf versuchten im Kanzleramt, den richtigen Verteilungsschlüssel zu finden. Nach fünf Stunden hatten sie ihn. Vorerst wird er geheim gehalten. Kanzler und Vizekanzler müssen ihn erst gutheißen; am Montag wird weiterverhandelt, weil noch Details offen sind, heißt es. Auch die Landeshauptleute sollen kontaktiert werden.

Sauberkeitsgebote

Es wird eine Bandbreite geben, innerhalb der sich die Förderung bewegt: also eine Ober- und Untergrenze. Wiener, Oberösterreicher und Kärntner werden sich mit weniger Steuergeld begnügen müssen. Die Bundesparteien sollen dem Vernehmen nach um einen Euro pro Wahlberechtigtem mehr bekommen; derzeit gibt es 7,3 €. Ob sich Kanzler und Vizekanzler die Erhöhung zu verantworten trauen? Der Boulevard könnte das ja negativ kommentieren. Dabei wären mehr Mittel für die Bundesparteien gerechtfertigt. Sie haben größere Betätigungsfelder als die Länderorganisationen, etwa aufwendigere Wahlkämpfe – weil österreichweit.

Die Parteienförderung innerhalb einiger Tage zu vereinheitlichen, hatte die Regierung nicht geplant. Sie wollte am 15. Mai nur Sauberkeitsgebote beschließen (Spendenregelung). Doch dann verwahrte sich Niederösterreichs VP-Landeshauptmann Pröll dagegen, dass diese Vorschriften auch für die Länder gelten; die sollten eigene erstellen können. Zudem verlangte Pröll – im Gleichklang mit der Bundes-VP –, die Parteienförderung zu harmonisieren. Die Chancen stehen nun gut, dass sowohl Transparenz- als auch Förderregeln am Dienstag beschlossen werden. Ab Juli sollen sie gelten.

Bedingungen

Weil SPÖ und ÖVP nicht nur für die Transparenzgebote, sondern auch für eine neue Parteienförderung ein Verfassungsgesetz brauchen, ist der Sanktus von zumindest einer Oppositionspartei nötig. Alle drei stellen Bedingungen. Die FPÖ hat ein Problem damit, die Wahlkampfkostenrückerstattung zu streichen. Die Grünen warnen davor, bei der Förderung "hinunterzulizitieren". Das tut das BZÖ. Es will den Parteien nur mehr fünf Euro pro Wählerstimme geben.

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