Mehr Demokratie wagen?

EU-Wahl: Der längste Stimmzettel und die Chancen der Neuen
Nur die Roten wollen nicht. Sonst sind sich die Fraktionen im NR einig: Es sollte für Bürger möglich sein, Gesetze zu initiieren.

Die SPÖ ist als Letzte auf das Thema aufgesprungen: Während die anderen Fraktionen längst Konzepte zu "direkter Demokratie" abgenickt haben, gibt es bei der SPÖ nur einen Rohentwurf. Darin heißt es, dass das Ergebnis von Volksbefragungen zu allgemeinen Themen bindend sein solle – bis dato sind nur die Ergebnisse von Volksabstimmungen zu konkreten Gesetzestexten bindend. Und das Internet soll besser genutzt werden: Volksbegehren sollen online unterschrieben werden können.

Definitiv nicht enthalten ist in dem SPÖ-Entwurf aber ein Automatismus, dass Volksbegehren ab einer bestimmten Unterstützer-Zahl zu Volksabstimmungen führen sollen.

Verhandlung

Genau das hat der Koalitionspartner ÖVP aber vor dem Sommer einstimmig im Vorstand als Forderung beschlossen. Auf der Klausur im November wird die Regierung über der Frage brüten – mit offenem Ausgang, denn in der SPÖ gibt es viele Skeptiker. Auch in der ÖVP haben sich zuletzt Kritiker vor den Vorhang gewagt. Das Modell der ÖVP-Spitze: Unterschreibt ein Zehntel der Wahlberechtigten (650.000) ein Volksbegehren, dann soll es eine Volksabstimmung mit bindendem Ergebnis geben – falls der Nationalrat die Forderung nicht von sich aus umsetzt.

Ausgenommen sind davon die Freiheits- und die Grundrechte.

Vorbild

Die FPÖ pocht auf die "Verankerung der direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild". Bereits bei 250.000 Unterschriften (vier Prozent der Wahlberechtigten) sollen Volksbegehren verpflichtend zu einer Volksabstimmung führen. Die Blauen wollen außerdem Veto-Referenden für bereits geplante Projekte ermöglichen. Die Grünen haben ein komplexes Drei-Stufen-Modell ausgetüftelt: 30.000 Unterschriften bringen eine Initiative ins Parlament. Wird daraus kein Gesetz, kann Stufe zwei betreten werden: ein Volksbegehren mit konkretem Gesetzestext – geprüft vorab durch den Verfassungsgerichtshof. Unterschreiben vier Prozent der Wahlberechtigten (also rund 250.000) und gibt es dennoch noch immer kein Gesetz, folgt Stufe drei: eine Volksabstimmung mit einem bindenden Ergebnis.

Das BZÖ wiederum setzt die Zahl höher als FPÖ und Grüne an: Erst Volksbegehren mit 400.000 Unterschriften sollen in automatische Abstimmungen münden.

 

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