Kein Ende der Fahndung

Kein Fall wird abgelegt, so lange er nicht endgültig aufgeklärt ist.

Mama, ich bin wieder da.“ Mit diesen Worten meldete sich ein Jugendlicher in Niederösterreich nach einer fünf Jahre dauernden Odyssee durch Europa zurück. Am Beginn seiner Reise hat er sich noch gemeldet, doch dann ist der Kontakt abgerissen. Man musste mit dem Schlimmsten rechnen. Doch das tut Regine Wieselthaler-Buchmann nie. Sie ist die Fahndungschefin des Bundeskriminalamtes, und weiß: „Es gibt nichts, was es nicht gibt.“

Vermisste bleiben in der Fahndungskartei, bis ihr definitives Schicksal geklärt ist. Derzeit liegt die Zahl der Abgängigen bei etwa 800, darunter sind durchschnittlich 150 bis 200 Jugendliche. Diese Zahlen sind täglichen Schwankungen unterworfen. Auch saisonale Schwankungen vermerkt Wieselthaler-Buchmann. Die klassischen Spitzen sind vor den Zeugnisverteilungen und zu Weihnachten. Die meisten dieser Abgängigen sind bald wieder da. Oder sie werden gefunden. Denn die Polizei fahndet aktiv, wenn es Anhaltspunkte für eventuelle Aufenthaltsorte gibt.

Die Liste der Gründe und Motive für ein Verschwinden ist lang. Sie reicht von Unfällen bei Bergtouren oder Hochwasser über Selbstmordverdacht und Kindesentführungen bis hin zum Ausreißer, der familiärer Gewalt entkommen will.

Als besonders bedrückend in diesen Fällen empfindet Wieselthaler-Buchmann das Leid der Angehörigen. Diese würden manchmal den Erhalt einer Todesnachricht als Erleichterung empfinden, weil damit die nagende Ungewissheit beendet ist.

Aussteiger

Es gibt aber auch die plötzlichen Aussteiger – Menschen, die sich ohne Verabschiedung in ein neues Leben begeben. Während die Angehörigen von Sorgen geplagt zu Hause sitzen, vergnügen sie sich etwa an thailändischen Stränden.

Das dürfen sie, jeder Mensch hat das Recht zur freien Gestaltung seines Lebens. In diesem Falle kann die Polizei nur die Information weitergeben, dass der Gesuchte lebt, aber keinen Kontakt zu den Angehörigen wünscht.

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