Zwei Jahre nach Hofburg-Wahl: Beisitzer vor dem Strafrichter
Es war Montag, kurz nach 9 Uhr. Isabella war fest entschlossen, ihrer Pflicht als Wahlbeisitzerin nachzukommen, hatte sich vorbereitet – in der Zeitung, sogar im Gesetz nachgelesen. Dass da etwas nicht stimmte, war ihr gleich klar, als sie das Amtszimmer betrat und sämtliche Briefwahlstimmen bereits fein säuberlich gestapelt am Tisch lagen, das Ergebnis mit Bleistift auf einem Zettel notiert.
Nicht klar war der FPÖ-Gemeinderätin, was ihr Fingerzeig auslösen würde – „in meinen kühnsten Träumen hätte ich mir das nicht gedacht“, sagt die Villacherin heute, zwei Jahre später.
Wie sich herausstellte, lief die Auszählung der Wahlkarten zur Bundespräsidenten-Stichwahl auch in anderen Bezirkswahlbehörden falsch ab. Lehners Partei, die FPÖ, focht die Stichwahl an, am 1. Juli 2016 wurde erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik eine bundesweite Wahl vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
Das historische Ereignis hat für die „Aufdeckerin“ Lehner ein strafrechtliches Nachspiel: Diese Woche steht sie vor Gericht – und mit ihr die ganze Wahlbehörde von Villach-Stadt, inklusive SPÖ-Bürgermeister Günther Albel. Vorgeworfen wird den zehn Angeklagten falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt. Sie hatten mit ihren Unterschriften bestätigt, dass die Auszählung korrekt abgelaufen sei.
Musterprozess
Der Prozess am Landesgericht Klagenfurt findet am Donnerstag und am Freitag unter dem Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl statt und dürfte ein Musterprozess werden.
Erstens, weil es der erste strafrechtliche Prozess zur Causa ist. Insgesamt wurde gegen 246 Personen ermittelt. Die Entscheidung, ob Anklage erhoben wird, wird wegen der öffentlichen Bedeutung der Vorwürfe von oberster Stelle im Justizministerium getroffen und steht in vielen Fällen noch aus.
Zweitens, weil Villach-Stadt ein Beispiel für besonders schwerwiegende Fehler ist: Laut Gesetz darf mit der Auszählung der Briefwahlstimmen ja erst am Tag nach dem Wahlsonntag um 9 Uhr und in Anwesenheit der gesamten Wahlbehörde begonnen werden.
In Villach-Stadt soll ein Beamter die Auszählung mit ein paar Mitarbeitern erledigt haben. Weil er dabei die Funktion des Bürgermeisters als Bezirkswahlleiter übernommen haben soll, wird ihm auch Amtsanmaßung vorgeworfen; obendrauf kommt bei ihm der Vorwurf der falschen Zeugenaussage vor dem Verfassungsgerichtshof.
Bis zu drei Jahre Haft
Isabella Lehner ist unter den zehn Angeklagten noch „die Einäugige unter den Blinden“, drückt es ihr Anwalt Christoph Völk scherzhaft aus. Sie hat einen Aktenvermerk über die Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung verlangt.
Das erkennt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage zwar an, geht aber davon aus, dass sie damit nur das Protokoll von Montag beanstandet hat. Weil das Protokoll der Wahlbehörde von Sonntag ebenfalls falsch war und sie dieses auch unterzeichnet hat, blieb bei ihr ein „bedingter Vorsatz“ übrig. „Es ist völlig klar, dass sich ihr Veto gegen beide gerichtet hat. Ich fordere einen Freispruch“, sagt Anwalt Völk.
Den anderen Wahlbeisitzern, die vorsätzlich falsch beurkundet haben sollen, drohen bis zu drei Jahre Haft. In den meisten Fällen rechnet man mit Diversionen – schließlich, so sagt auch Völk, sei es ein „fatales Zeichen“, Ehrenamtliche, die bei Gesetzestexten nicht firm sind, zu bestrafen. Die Verantwortung liege ganz klar bei den Berufsbeamten, glaubt Völk: „Die Beisitzer wurden getäuscht und unter Druck gesetzt, die Unterschrift zu leisten.“
Für Lehner waren die vergangenen zwei Jahre ein Spießrutenlauf. „Einige haben mich gefeiert, für andere war es unbequem. Ich bereue es trotzdem nicht. Es war das einzig Richtige, den Mund aufzumachen.“
Chronologie der Wahlaufhebung
24. April 2016
Erster Durchgang zur Hofburg-Wahl
22. Mai 2016
Stichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer
25. Mai 2016
Erste Ungereimtheiten bei der
Briefwahl werden publik, das Innenministerium zeigt fünf Bezirke an.
8. Juni 2016
Die FPÖ reicht ihre 150-seitige Wahlanfechtung beim VfGH ein
20. Juni 2016
Start der VfGH-Verhandlung, in vier Tagen werden 90 Zeugen befragt
1. Juli 2016
VfGH hebt zweiten Wahlgang auf
4. Dezember 2016
Wiederholung der Stichwahl
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