Zuverdienstgrenze für Familien- und Studienbeihilfe angepasst

Zuverdienstgrenze für Familien- und Studienbeihilfe angepasst
Studierende, die neben dem Studium arbeiten, würden doppelte Leistung erbringen, so Staatssekretärin Plakolm.

Die schwarz-grüne Bundesregierung hat sich auf die Valorisierung der Zuverdienstgrenzen bei Familien- und Studienbeihilfe verständigt.

Ab nun sollen diese jährlich an die Inflation angepasst werden, kündigten Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) und Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer am Freitag an. Kommenden Mittwoch soll die Regelung, die rückwirkend ab Jänner in Kraft tritt, beschlossen werden.

Studierende, die neben ihrem Studium auch noch arbeiten gehen, "erbringen doppelt Leistung", betonte Plakolm: "Egal, ob sie kellnern, im Callcenter sitzen, am Bau aushelfen oder in ihrem zukünftigen Fachgebiet Erfahrungen sammeln." Zuletzt sei der Korridor in dem sie sich mit ihrem Zuverdienst bewegen konnten, schmäler geworden. Dem wolle man nun entgegen wirken, so Plakolm: "Denn die Fleißigen sollen angespornt und nicht bestraft werden."

Studium leichter finanzieren

Maurer betonte, dass es ihr bereits seit ihrer Zeit als ÖH-Vorsitzende ein zentrales Anliegen gewesen sei, dass das Studium allen offen stehe, egal welchen ökonomischen Background sie haben. Mit der Valorisierung der Zuverdienstgrenze werde es nun einfacher, sein Studium selbst zu finanzieren. Früher hätten arbeitende Studierende teilweise bewusst ihre Arbeitszeit reduziert, um die Beihilfen nicht zu verlieren. Maurer sieht in dem jetzigen Schritt einen "Meilenstein" und die "grüne Handschrift" dieser Bundesregierung.

Sowohl Plakolm als auch Maurer erinnerten daran, dass die Koalition bereits zu Beginn ihrer Zusammenarbeit die Zuverdienstgrenze von 10.000 auf 15.000 Euro erhöht hatte. Bereits damals habe man die fehlende Valorisierung der vergangenen Jahre ausgeglichen. Nun erfolge dies automatisch jedes Jahr.

Wichtig sei die Valorisierung auch für Menschen mit Behinderung, die häufig in Teilzeit-Beschäftigungsverhältnissen stünden. Diese könnten nun weiterhin am Arbeitsmarkt teilhaben, ohne Einbußen bei ihrer Familienbeihilfe befürchten zu müssen, hieß es.

Kommentare