Zadic weist Vorwürfe von Gabriele Aicher zurück

STATEMENT JUSTIZMINISTERIUM: ZADIC
Laut Justizministerium sind die Anschuldigungen der Rechtsschutzbeauftragten absolut "nicht nachvollziehbar".

Das Justizressort weist in einer Aussendung die Vorwürfe von Gabriele Aicher zurück. Die Rechtsschutzbeauftragte der Justiz, die am Dienstag ihren Rücktritt bekannt gab, hatte der Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in einem Die Presse-Interview vorgeworfen, dass die Ministerin versucht habe, ihre Weisungsungebundenheit zu umgehen. Sie solle ihr klar gemacht haben, dass sie "keine WKStA-Angelegenheiten mehr machen" solle.

Wie es aus dem Justizministerium heißt, soll Zadic "die Rechtsschutzbeauftragte in einem Gespräch lediglich darauf hingewiesen haben, dass die Unabhängigkeit der Justiz nach innen und außen stets zu wahren sei." Dabei ging es um die Beauftragung einer Anwaltskanzlei durch Aicher, die einen von der WKStA verfolgten ÖVP-Politiker vertrat.

"Die werden ausgehungert"

Die Juristin Aicher argumentiert diesbezüglich, dass viele Anwälte in die Causen involviert seien: "Man erwartet von mir, einen Anwalt unmittelbar nach der Anwaltsprüfung zu nehmen, der noch nie jemanden vertreten hat." Aicher erkennt große Frustration bei den Staatsanwaltschaften: "Die werden ausgehungert wie nur irgendetwas, und in die WKStA wird alles hineingesteckt."

Das Justizministerium weist diese Vorwürfe aufs Schärfste zurück. Seit Beginn der Amtszeit von Alma Zadic "seien insgesamt 40 neue staatsanwaltschaftliche Planstellen geschaffen worden, davon vier bei der WKStA. Dazu kämen 100 Planstellen für den Support bei Gerichten und Staatsanwaltschaften", heißt es aus dem Justizministerium.

Abberufung Aichers

Ilse-Maria Vrabl-Sanda, Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, wollte am Dienstag im "Report" nicht ausführlich auf den Rücktritt eingehen, verteidigte sich aber gegen den Vorwurf, ihre Behörde habe die Rechtsschutzbeauftragte mehr oder weniger "gemobbt". Bei allem was bekannt geworden sei, würde es - trotz des ohnehin schon schlechten Bildes der Strafjustiz in der Öffentlichkeit - ein viel verheerenderes Bild abgeben, wenn die WKStA solche Vorfälle nicht aufzeigt.

Eine Abberufung Aichers wäre übrigens nicht möglich gewesen. Sie ist seit April 2021 im Amt und gemäß Strafprozessordnung (STPO) auf drei Jahre bestellt. Die Position sollte nun ab 1. Juli neu besetzt sein, ansonsten würden in der Zwischenzeit die Stellvertreter die Aufgaben wahrnehmen.

Die öffentliche Ausschreibung werde "zeitnah" erfolgen, teilte das Justizministerium auf APA-Anfrage mit. Nach dem Einlangen der Bewerbungen fasst ein Gremium - bestehend aus dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, des Vorsitzenden der Volksanwaltschaft und des Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages - einen gemeinsamen Vorschlag, der dann ans Justizministerium übermittelt wird.

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